2025-24_Projektmanager_380-kv-Leitung_Conneforde-Sottrum (NEP M535)
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung Bieterfrage 04 Datum: 31.03.2025 - 15:47 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde folgende Bieterfrage gestellt:

Die Vergabeunterlagen enthalten in § 8 Nr. 6 (1) bzw. § 8 Nr. 1 (3) des Vertrages keine Regelung zur Haftungsbegrenzung für den Auftragnehmer. Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften sind rechtlich gehalten, ihre Haftung angemessen und in Relation zu ihrem Versicherungsschutz zu begrenzen. Der Umfang des von den Berufshaftpflichtversicherung standardmäßig angebotenen Versicherungsschutzes orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben für die Haftung der Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsgesellschaften (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2 BRAO). Diese Norm ist durch die nachfolgende Haftungsregelung abgebildet:

"Für den Fall, dass der Auftragnehmer eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist, ist die Haftung des Auftragnehmers aus dem Auftrag gegenüber dem Auftraggeber für Schadenersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht, auf 10 Mio. EUR beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte."

Wird dem Vorschlag zugestimmt, eine entsprechende Regelung in der Rahmenvereinbarung aufzunehmen?

Antwort: Dem Vorschlag wird nicht zugestimmt. Eine entsprechende Regelung wird nicht aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage
Tessa Szendzielorz

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Betreff: Beantwortung Bieterfragen (3) Datum: 28.03.2025 - 10:17 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es sind Bieterfragen eingegangen, die wie folgt beantwortet werden:

Frage:
Im Dokument "Vergabe.Niedersachsen" wird auf Seite 11 als Mindestanforderung definiert: "Die Kanzlei muss zwingend juristische Beratungsleistungen in mindestens 3 Netzausbauverfahren nach §§ 43ff.EnWG oder §§ 18ff. NABEG in den letzten 5 Jahren erbracht haben, idealerweise auch als Projektmanager, wobei die Beratungsleistung in mindestens einem Verfahren nicht länger als 1 Jahr abgeschlossen sein darf."
Gehen wir recht in der Annahme, dass Beratungsleistungen, die von den als Projektmanager vorgesehenen Berufsträgern erbracht wurden, zum Nachweis der Mindestanforderungen genügen, auch wenn diese in einer anderen Kanzlei als derjenigen des Bietenden erbracht wurden, da es um den Nachweis der Technischen und Beruflichen Leistungsfähigkeit geht und auch dieser Nachweis die Eigenschaft des Bieters einer qualitativ hochwertigen Leistung belegt?

Antwort:
Ihre Annahme ist zutreffend. Es genügen auch Beratungsleistungen, die von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Berufsträgern in einer anderen Kanzlei erbracht worden sind.

Frage:
Im Dokument "Vergabe.Niedersachsen" wird auf S. 6 das Kriterium "Qualität - Erfahrung/Referenzen" definiert: "Benennung der Eigenschaften des Bieters, die eine qualitativ hochwertige Leistung erwarten lassen: Darstellung der Erfahrungen als Projektmanager oder anderer rechtsanwaltlicher Tätigkeiten durch Nennung aller abgeschlossenen und laufenden Mandate sowohl auf Vorhabenträgerseite, als auch auf Seiten einer Planfeststellungsbehörde der letzten fünf Jahre. Hierbei wird sowohl die Erfahrung in Tätigkeiten für eine Planfeststellungsbehörde bepunktet, als auch die Erfahrung in Tätigkeiten im einschlägigen Fachgesetz des Energiewirtschaftsgesetzes."
Gehen wir recht in der Annahme, dass Mandate, die von den als Projektmanager vorgesehenen Berufsträgern maßgeblich bearbeitet wurden, zum Nachweis der Erfahrungen in Tätigkeiten für eine Planfeststellungsbehörde oder der Erfahrung in Tätigkeiten im EnWG genügen, auch wenn diese in einer anderen Kanzlei als derjenigen des Bietenden erbracht wurden, da es um den Nachweis der Erfahrung/Referenzen geht und auch dieser Nachweis die Eigenschaft des Bieters einer qualitativ hochwertigen Leistung belegt?

Antwort:
Ihre Annahme ist zutreffend. Sie können zum Nachweis der Erfahrungen auch Mandate aufführen, die von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Berufsträgern in einer anderen Kanzlei maßgeblich bearbeitet worden sind.

Frage:
Im Dokument "Vergabe.Niedersachsen" auf Seite 11 werden als Mindestanforderung "juristische Beratungsleistungen in mindestens 3 Netzausbauvorhaben" genannt. Gehen wir recht in der Annahme, dass mit dem Begriff "Netzausbauvorhaben" das jeweilige planfeststellungspflichtige Netzausbauvorhaben gemeint ist, so dass die genannte Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn juristische Beratungsleistungen für mindestens drei nach §§ 43ff. EnWG oder §§ 18 ff. NABEG planfeststellungspflichtige Abschnitte eines im BBPlG genannten Energieleitungsvorhabens erbracht wurden oder werden?"

Antwort:
Ihre Annahme ist zutreffend. Durch die Definition der Mindestanforderung "Die Kanzlei muss zwingend juristische Beratungsleistungen in mindestens 3 Netzausbauverfahren nach §§ 43ff.EnWG oder §§ 18ff. NABEG in den letzten 5 Jahren erbracht haben, idealerweise auch als Projektmanager, wobei die Beratungsleistung in mindestens einem Verfahren nicht länger als 1 Jahr abgeschlossen sein darf." wird zum Ausdruck gebracht, dass auf die erbrachten Beratungsleistungen in planfeststellungspflichtigen Abschnitten abgestellt wird und die Voraussetzung damit erfüllt ist, wenn juristische Beratungsleistungen für mindestens drei nach §§ 43ff. EnWG oder §§ 18 ff. NABEG planfeststellungspflichtige Abschnitte eines im BBPlG genannten Energieleitungsvorhabens erbracht wurden oder werden.

Hinweis: Das Dokument "Vergabe.Niedersachsen" ist kein Dokument, welches mit den Vergabeunterlagen veöffentlicht wurde. Ich gehe davon aus, dass sich der Bieter die Verfahrensangaben von der Vergabeplattform (als pdf) ausgedruckt hat, denn dann benennt sich das Dokument automatisch "Vergabe.Niedersachsen".
Auf die Beantwortung der Fragen hinsichtlich der Mindestanforderungen und Eignungsnachweise hat dies jedoch keinen Einfluss.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage
Hannah Michel

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 02 Datum: 21.03.2025 - 06:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurden Bieterfragen gestellt, welche wie folgt beantwortet werden:

In der Bekanntmachung heißt es:
"Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Die Kanzlei muss zwingend juristische Beratungsleistungen in mindestens 3 Netzausbauverfahren nach §§ 43ff. EnWG oder §§ 18ff. NABEG in den letzten 5 Jahren erbracht haben, idealerweise auch als Projektmanager, wobei die Beratungsleistung in mindestens einem Verfahren nicht länger als 1 Jahr abgeschlossen sein darf"

Frage 1: Aus welchem Zeitraum müssen die Referenzen zum Eignungsnachweis stammen? Aus den letzten 3 Jahren oder den letzten 5 Jahren?
Frage 2: Dürfen die Referenzen, die zur Wertung herangezogen werden, identisch sein mit denen, die zum Nachweis der Eignung genannt werden?
Frage 3: wir bitten höflich um Mitteilung, bis zu welchem Zeitpunkt Bieterfragen gestellt werden dürfen.

Antworten:
Zu 1: aus den letzten 5 Jahren. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wurde entsprechend angepasst.
Zu 2: Ja.
Zu 3: Grundsätzlich können Sie während der gesamten Angebotsfrist Bieterfragen stellen. Im Sinne einer rechtzeitigen und ausführlichen Beantwortung unsererseits ist ein Vorlauf von ein paar Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage
Tessa Szendzielorz

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 01 Datum: 20.03.2025 - 07:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde eine Bieterfrage gestellt, welche wie folgt beantwortet wird:
da unser Jahresabschluss 2024 zum Zeitpunkt der Abgabefrist noch nicht vorliegt und wir daher die Jahresumsätze 2024 nicht angeben können, möchten wir bezüglich der vorgegegeben Jahreszahl 2024 im Dokument HVA-F-StB Eigenerklärung zur Eignung erfragen wie hier vorzugehen ist? Selbstverständlich können wir Ihnen ersatzweise die Zahlen aus den Jahren 2021-2023 nennen.

Antwort:
Die Problematik mit dem Jahresabschluss 2024 betrifft voraussichtlich alle Bieter gleichermaßen. Aus diesem Grund wurden die anzugebenden Jahresumsätze in der Eigenerklärung zur Eignung auf die Jahre 2021-2023 angepasst, siehe anbei und unter dem Reiter Vergabeunterlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Tessa Szendzielorz

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D02_OV_Eigenerklaerung_zur_Eignung.docx 20.03.2025 48,1 KB
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