Das Teilprojekt 4 der ZEB Landestraßen an Fahrbahnen und Radwegen umfasst die Aus- und Bewertung der Daten,
Preis
der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann (analog zu § 14 (4) Nr. 2 VgV).
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.