Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt das Brückenbau-werk "O7/10" durch einen Neubau zu ersetzen. Für die Planung des Ersatzneubaus und den an-schließenden Verkehrsanlagen soll eine Planungsbegleitende Vermessung durchgeführt werden. Das Bauwerk mit der Nummer 4227548 befindet sich im Zuge der B 243 (Seesen - Herzberg) und überführt als Hochstraße einen Teil des Stadtgebietes von Osterode am Harz. Es wurde 1974 er-richtet und besteht aus drei Teilbauwerken mit drei Widerlagern, dreißig Pfeilerreihen und erstreckt sich über eine Gesamtlänge von 808,47 Metern. Im Norden schließt die Brücke direkt an das Stütz-bauwerk Nummer 4227004 an, dessen Gesamtlänge 305,00 Meter beträgt, und im Süden an einen Straßendamm.
Da die "O7/10" und die angrenzenden Verkehrsanlagen inklusive Schutzeinrichtungen den heutigen Standards und Regelwerken nicht mehr entsprechen, soll neben der Planung des Ersatzneubaus auch die Möglichkeiten einer Umgestaltung der bestehenden Bundesstraße B 243, die im weiteren Verlauf vorhandenen Ingenieurbauwerke sowie die dazugehörigen Anschlussstellen untersucht wer-den. Dies betrifft unter anderem die Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn und Dämme nach an-erkannten Regeln, die Anpassung der Entwässerung (z.B. Regenrückhaltebecken) sowie die Verän-derung der überführten Verkehrsflächen. Da sich die Flurstücke unterhalb des Bauwerkes nicht im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden, bestrebt die Niedersächsische Landesbehörde diese käuflich zu erwerben. Des Weiteren verläuft beidseitig eine Anbauverbotszone nach § 9 des Bun-desfernstraßengesetzes parallel zum Bauwerk, dessen Einhaltung auf Aktualität überprüft werden soll. Um den örtlichen Verkehr während der zukünftigen Bauphasen störungsfrei umleiten zu kön-nen, ist die Erstellung eines bauzeitlichen Verkehrskonzeptes auf Grundlage des vorhandenen städ-tischen Straßennetzes ebenfalls erforderlich.
Der räumliche Umfang für die Planungsbegleitende Vermessung sowie der detaillierte Verlauf des Bauwerkes sind den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist die vermessungstechnische Erfassung der Topografie gemäß HOAI, Anlage 1.4 Ingenieurvermessung, Leistungsphase 1 bis 4. Der räumliche Umfang der Geländeaufnahme (siehe Anlage 1 bis 3) ist dabei in einen Kernbereich und einen Au-ßenbereich unterteilt, der zusammenfassend folgende Aufgabenstellungen beinhaltet:- Lage- und Höhenfestpunktfeld (Kern- und Außenbereich)- Bestandsaufmass und daraus abgeleitete digitale Geländemodelle (Kern- und Außenbereich)- BIM 3D-Bestadsmodell (Kernbereich)
B243, BW O7/10 "Hochstraße"
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.