Verlegung der Bundesstraße 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis süd- östlich Celle (B 214) -OU Celle Mittelteil- von Bau-km 23+340 bis Bau-km 28+645. hier 3. Bauabschnitt
Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung für den Neubau der BWe Ce 15, Ce 18 und Ce 20 im Zuge der B3, OU Celle, Mittelteil, 3. Bauabschnitt.
Preis
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.5 Mio. EUR gegeben ist.
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des AuftragsDer Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 750.000 EUR
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:je 2 Referenzen für Bauüberwachung und Bauoberleitung von Brücken in Spannbetonbauweise oder Stahlverbundbauweise mit Brückenlänge mind. 75m
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:3 Referenzobjekte BOL und ÖBÜ für Objekte mit Bausumme > 7,5 Millionen
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Dipl.-Ing (FH) oder Bachelor des Studienganges "Konstruktiver Ingenieurbau/Massivbau
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren, mindestens 10 Personen.
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards