Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A zu machen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS
- Erklärung NU aU zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer.
- Urkalkulation des Bieters einschließlich Schlussblatt und Kalkulation der Leistungen der Nachunternehmer.
=> Näheres siehe Vergabeunterlagen !