https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RBY3
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RBY3/documents
Siehe Leistungs-, Bau-, Ausführungsbeschreibung.
Siehe Leistungs-, Baubeschreibung.
Der Bieter hat zum Nachweis:seiner Fachkundeseiner Leistungsfähigkeitseiner Zuverlässigkeitund auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. Näheres Siehe Vergabeunterlagen:Anlagen A - HVA B-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen"
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:- Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B und weitere Besondere Vertragsbedingungen.
-Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)-Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.-Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)-Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme (Auftragssumme einschließlich Nachträge) inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:- Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), GB Hannover, Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover
Die Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote wird gemäß § 14 VOB/A lediglich durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.