Die SiGeKo-Leistung für den Neubau der BWe Ce 15, Ce 18 und Ce 20 im Zuge der B3, OU Celle, Mittelteil, 3. Bauabschnitt
Die SiGeKo-Leistungen beinhalten im Einzelnen Folgendes: (Jeweils einzelne Ausarbeitungenund Anzeigen für Objekte 1 bis 3)Planungsphase:- Überprüfung der Verdingungsunterlagen vor Veröffentlichung- Ausarbeiten des SiGe-Planes (DIN A0, farbig) auf der Grundlage der vorgenommenenAnalyse und des Bauzeitenplanes. Versendung des SiGe-Planes an den Bauherren.- Ausarbeitung und Versendung der Vorankündigungen des Bauvorhabens auf Grundlage desvom AG übergebenen Leistungsverzeichnisses an die zuständige Behörde.Koordinierung in der Ausführungsphase:- Ausarbeitung und Versendung eines Anschreibens zum SiGe-Plan, in dem Unternehmen(Hauptgewerke) den SiGe-Plan erklärt bekommen und ihre Verantwortlichen benennenmüssen.- Aushängen des SiGe-Planes auf der Baustelle (für alle auf der Baustelle tätigen Personensichtbar, DIN A0, farbig, wetterfest), ggf. Anpassung des SiGe-Planes. Einweisung vonUnternehmensvertretern (Bauleitern).- Wöchentliche Begehungen der Baustelle und Hinwirken auf die Mängelbeseitigung durchdas mängelverursachende Unternehmen, Versendung der Protokolle als E-Mail.- Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3BaustellV).- Organisieren, Durchführen und Protokollieren von Sicherheitsbehebungen und -besprechungen mit den Überwachungsbehörden (Staatliche Ämter (z.B. GAA,Berufsgenossenschaften)).- Teilnahme an den 2-wöchigen Baubesprechungen (teilweise, nach Bedarf)
näheres siehe Leistungsbeschreibung
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. einegleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen aufden Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschä-den) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbrin-gung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
SiGeKo: Dipl.-Ing (FH) oder Bachelor des Studienganges Bauingenieurwesen und Zertifikat Si-cherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach RAB 30, Anlage B und C oder gleichwertige oder höherwertige Zertifikate
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind, mindestens 2, höchstens 4 Referenzen.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:2 Referenzen für SiGeKo-Leistungen für Objekte im Verkehrswegebau
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards