2025-69_B70_ENB_Ledabrücke_örtliche Bauüberwachung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
03-0264100000-22
Eschener Allee 31
26603
Aurich
Deutschland
DE947
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71520000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich beabsichtigt, die bestehende Brücke der B 70 über die "Leda" aufgrund der nicht mehr lange zu gewährleistenden Standsicherheit, zu ersetzen. Hiermit verbunden ist zudem die Anpassung bzw. der Neubau der B 70 auf einer Länge von ca. 2 km. Darüber hinaus soll im Zuge des Bauvorhabens
ebenfalls das Brückenbauwerk über das "Breinermoorer Sieltief" erneuert werden. Die am südöstlichen Stadtrand von Leer befindliche Ledabrücke wurde in den Jahren 1950/1951 als dreifeldriges Verbundbauwerk erstellt. Das Bauwerk weist erhebliche Mängel sowohl an Überbau als auch an den Unterbauten sowie Gründungen auf und wird den Anforderungen des heutigen Verkehrs, insbesondere des Schwerverkehrs, nicht mehr gerecht. Des Weiteren sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit ungenügend. Kurzfristig ist bei Beschränkung der zulässigen Fahrzeuglast eine ausreichende Standsicherheit gegeben. Durch die Verlegung der Ledabrücke und der Erneuerung des Brückenbauwerks über das Breinermoorer Sieltief ist eine straßenbauliche Anpassung des Fahrbahnverlaufs der B 70 sowie der südlich einmündenden K 20 ("Nettelburger Straße", Netzknoten 2710005) und des nördlich gelegenen Knotenpunktes B 70/Südring erforderlich.
Die B 70 wird im Zuge der Baumaßnahme auf einer Länge von 1.526 m neu trassiert. Der Planungsabschnitt beginnt nördlich des Knotenpunktes B 70 / Südring in Leer bei Bau-km 0+050 Knotenpunkt B 70 / K 22 ("Spriekenborger Straße", Netzknoten 2710003) in Esklum bei Bau-km 1+576.

Der Knotenpunkt B 70 / Südring (Bau-km 0+123) bleibt in seiner Form, mit Lichtsignalanlage, Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen und Abbiegestreifen usw. erhalten und wird der Geometrie der neuen geplanten Achstrassierung der B 70 angepasst. Bei Bau-km 0+400 und 0+930 quert die B 70 die Leda (Bundeswasserstraße) bzw. das Breinermoorer Sieltief (Gewässer II. Ordnung). Die Ledabrücke weist erhebliche bestandsgefährdende Bauwerksschäden auf (Zustand 3,5), so dass sie in einem Abstand von ca. 15 m westlich des vorhandenen Brückenbauwerkes neu hergestellt werden soll. Sie ist als Stabbogenbrücke geplant. Zur Vormontage soll daher auf der südwestlichen Seite ein Platz hergerichtet werden. Für den Einschub der Brücke sollen Pontons auf der Leda eingesetzt werden. Damit der Wasserstand während des Einschubvorganges möglichst konstant bleibt sollen in diesem Zeitraum sowohl das Ledasperrwerk als auch das Emssperrwerk geschlossen werden. Aufgrund des spitzen Kreuzungswinkels zwischen der B 70 und dem Breinermoorer Sieltief wird zur Verbesserung der Bauwerksgeometrie das Breinermoorer Sieltief um ca. 50 m nach Norden verlegt, so dass die B 70 das Gewässer rechtwinklig kreuzt. Bei Bau-km 0+880 wird ein neues Brückenbauwerk über das Breinermoorer Sieltief hergestellt. Durch die technische Planung und Gestaltung ist sichergestellt, dass das Gewässer als gleichwertiger Lebensraum für Tiere erhalten bleibt. Die ökologische Durchgängigkeit wird im Vergleich zur Bestandssituation verbessert, sodass zukünftig eine ungehinderte Querung des Brückenbauwerks sowohl für flugfähige Tiere als auch für Landtiere möglich ist. Für die Fledermäuse werden im Zuge des Vorhabens Leitstrukturen gepflanzt.
Analog zur Bestandssituation ist im Ausbauabschnitt auf gesamter Länge die Anlage eines beidseitigen Rad-/Gehweges vorgesehen. Dieser Rad-/Gehweg erhält eine Anbindung zu einem auf der Deichkrone des südlichen Ledadeiches verlaufenden Geh-/ Radweg, der wiederum Bestandteil eines stadtökologischen Leerpfades der Stadt Leer und Teil der Deutschen Fehnroute ist. Die Verkehrscharakteristik ändert sich dahingehend, dass sich der Querschnitt von einbahnig
zweistreifig in einbahnig dreistreifig ändert und dass keine Zufahrten zu den landwirtschaftlich
genutzten Flächen im Bereich der Dreistreifigkeit hergestellt werden. Nur der vorhandene Wirtschaftsweg "Am Sieltief" bei Bau-km 1+407 bleibt weiterhin angebunden.

Aufgrund der Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsuntersuchungen für die Knotenpunkte sowie der
hohen Verkehrsbelastung im gesamten Planungsabschnitt ist entsprechend der RAL ein Regelquerschnitt 11,5+ (RQ 11,5+) mit Überholfahrstreifen in Richtung Leer vorgesehen. Daraus ergibt sich eine versiegelte Fahrbahnbreite von insgesamt 12,00 m (3 Fahrstreifen einschl. Randstreifen).
Die beidseitig vorgesehenen Rad-/Gehwege werden in einer Breite von 2,50 m hergestellt. Sie
sind durch einen 1,75 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Landseitig erhalten
die Rad-/Gehwege ein 1,00 m breites Bankett. In Bereichen mit einer abfallenden Böschung >1:3
und einer Dammhöhe >3,00 m erhält das äußere Radwegbankett eine Breite von 2,00 m, so dass
auf eine Absturzsicherung (Geländer) zum Schutz der Radfahrer verzichtet werden kann. Die
anschließenden Böschungen und Straßenseitengräben / Mulden werden abhängig von der Geländehöhe in variabler Breite ausgebildet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken (inkl. Überwachung des Stahlbaues im Herstellerwerk) und Verkehrsanlagen (inkl. Rückbau und Ausstattungsgewerke: insb. Lichtsignalanlagen, Markierung, Beschilderung, Schutzeinrichtungen, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2;

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
71
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
26789
Leer (Ostfriesland)
Deutschland
DE94C

Ledabrücke im Verlauf der Bundesstraße 70 zwischen Leer und Westoverledingen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RB2K

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung, mindestens 1, höchstens 4 Referen-zen)

Der Hauptbauüberwacher muss mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
Der 2. Bauüberwacher muss mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens einmal die Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. einmal die Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes erbracht haben.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bieter muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Beschäftigte als Bauüberwacher an-gestellt haben.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung