Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich beabsichtigt, die bestehende Brücke der B 70 über die "Leda" aufgrund der nicht mehr lange zu gewährleistenden Standsicherheit, zu ersetzen. Hiermit verbunden ist zudem die Anpassung bzw. der Neubau der B 70 auf einer Länge von ca. 2 km. Darüber hinaus soll im Zuge des Bauvorhabens
ebenfalls das Brückenbauwerk über das "Breinermoorer Sieltief" erneuert werden. Die am südöstlichen Stadtrand von Leer befindliche Ledabrücke wurde in den Jahren 1950/1951 als dreifeldriges Verbundbauwerk erstellt. Das Bauwerk weist erhebliche Mängel sowohl an Überbau als auch an den Unterbauten sowie Gründungen auf und wird den Anforderungen des heutigen Verkehrs, insbesondere des Schwerverkehrs, nicht mehr gerecht. Des Weiteren sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit ungenügend. Kurzfristig ist bei Beschränkung der zulässigen Fahrzeuglast eine ausreichende Standsicherheit gegeben. Durch die Verlegung der Ledabrücke und der Erneuerung des Brückenbauwerks über das Breinermoorer Sieltief ist eine straßenbauliche Anpassung des Fahrbahnverlaufs der B 70 sowie der südlich einmündenden K 20 ("Nettelburger Straße", Netzknoten 2710005) und des nördlich gelegenen Knotenpunktes B 70/Südring erforderlich.
Die B 70 wird im Zuge der Baumaßnahme auf einer Länge von 1.526 m neu trassiert. Der Planungsabschnitt beginnt nördlich des Knotenpunktes B 70 / Südring in Leer bei Bau-km 0+050 Knotenpunkt B 70 / K 22 ("Spriekenborger Straße", Netzknoten 2710003) in Esklum bei Bau-km 1+576.
Der Knotenpunkt B 70 / Südring (Bau-km 0+123) bleibt in seiner Form, mit Lichtsignalanlage, Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen und Abbiegestreifen usw. erhalten und wird der Geometrie der neuen geplanten Achstrassierung der B 70 angepasst. Bei Bau-km 0+400 und 0+930 quert die B 70 die Leda (Bundeswasserstraße) bzw. das Breinermoorer Sieltief (Gewässer II. Ordnung). Die Ledabrücke weist erhebliche bestandsgefährdende Bauwerksschäden auf (Zustand 3,5), so dass sie in einem Abstand von ca. 15 m westlich des vorhandenen Brückenbauwerkes neu hergestellt werden soll. Sie ist als Stabbogenbrücke geplant. Zur Vormontage soll daher auf der südwestlichen Seite ein Platz hergerichtet werden. Für den Einschub der Brücke sollen Pontons auf der Leda eingesetzt werden. Damit der Wasserstand während des Einschubvorganges möglichst konstant bleibt sollen in diesem Zeitraum sowohl das Ledasperrwerk als auch das Emssperrwerk geschlossen werden. Aufgrund des spitzen Kreuzungswinkels zwischen der B 70 und dem Breinermoorer Sieltief wird zur Verbesserung der Bauwerksgeometrie das Breinermoorer Sieltief um ca. 50 m nach Norden verlegt, so dass die B 70 das Gewässer rechtwinklig kreuzt. Bei Bau-km 0+880 wird ein neues Brückenbauwerk über das Breinermoorer Sieltief hergestellt. Durch die technische Planung und Gestaltung ist sichergestellt, dass das Gewässer als gleichwertiger Lebensraum für Tiere erhalten bleibt. Die ökologische Durchgängigkeit wird im Vergleich zur Bestandssituation verbessert, sodass zukünftig eine ungehinderte Querung des Brückenbauwerks sowohl für flugfähige Tiere als auch für Landtiere möglich ist. Für die Fledermäuse werden im Zuge des Vorhabens Leitstrukturen gepflanzt.
Analog zur Bestandssituation ist im Ausbauabschnitt auf gesamter Länge die Anlage eines beidseitigen Rad-/Gehweges vorgesehen. Dieser Rad-/Gehweg erhält eine Anbindung zu einem auf der Deichkrone des südlichen Ledadeiches verlaufenden Geh-/ Radweg, der wiederum Bestandteil eines stadtökologischen Leerpfades der Stadt Leer und Teil der Deutschen Fehnroute ist. Die Verkehrscharakteristik ändert sich dahingehend, dass sich der Querschnitt von einbahnig
zweistreifig in einbahnig dreistreifig ändert und dass keine Zufahrten zu den landwirtschaftlich
genutzten Flächen im Bereich der Dreistreifigkeit hergestellt werden. Nur der vorhandene Wirtschaftsweg "Am Sieltief" bei Bau-km 1+407 bleibt weiterhin angebunden.
Aufgrund der Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsuntersuchungen für die Knotenpunkte sowie der
hohen Verkehrsbelastung im gesamten Planungsabschnitt ist entsprechend der RAL ein Regelquerschnitt 11,5+ (RQ 11,5+) mit Überholfahrstreifen in Richtung Leer vorgesehen. Daraus ergibt sich eine versiegelte Fahrbahnbreite von insgesamt 12,00 m (3 Fahrstreifen einschl. Randstreifen).
Die beidseitig vorgesehenen Rad-/Gehwege werden in einer Breite von 2,50 m hergestellt. Sie
sind durch einen 1,75 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Landseitig erhalten
die Rad-/Gehwege ein 1,00 m breites Bankett. In Bereichen mit einer abfallenden Böschung >1:3
und einer Dammhöhe >3,00 m erhält das äußere Radwegbankett eine Breite von 2,00 m, so dass
auf eine Absturzsicherung (Geländer) zum Schutz der Radfahrer verzichtet werden kann. Die
anschließenden Böschungen und Straßenseitengräben / Mulden werden abhängig von der Geländehöhe in variabler Breite ausgebildet.