2025-39_B70_Neubau_Ersatzbauwerk_Brücke_LIN_3_Dortmund-Ems-Kanal_ex-post Bekanntma...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen
03-0264200000-43
Lucaskamp 9
49809
Lingen (Ems)
Deutschland
DE949
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57.
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57_
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71322500-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen beab-sichtigt im Namen der Bundesrepublik Deutschland, ein Ersatzbauwerk für die Brücke LIN3 über den Dortmund-Ems-Kanal im Zuge der B70 bei Lingen zu errichten. Bei der Brücke sind Schäden an der Stahlkonstruktion festgestellt worden, die den Ersatz des Bauwerkes begründen.
Die B 70 verläuft in Nord-Süd-Richtung in Niedersachsen von Leer über Papenburg, Meppen und Lingen bis zur B 58 nahe Wesel in Nordrhein-Westfalen. Das Bauwerk befindet sich bei Station 2.697 im Abschnitt 170 der B70 nördlich von Lingen im Landkreis Emsland. Die nächstgelegene Stadt ist Lingen.

Für den Neubau des Ersatzbauwerkes sind Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen und besondere Leistungen zu erbringen.

Die B 70 weist laut der Verkehrszählung aus 2021 im benannten Abschnitt durchschnittliche, tägliche Verkehrsstärken von ca. 9.600 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 10 % (ca. 1.000 Kfz/24h) auf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Brücke beträgt 100 km/h.

Die Bundesstraße ist nach RAL der Entwurfsklasse EKL II zuzuordnen. Für den Straßenquerschnitt ist ein RQ 11,5+ und auf dem Bauwerk ein Querschnitt gem. RQ 11,5B zu wählen.

Das Bestandsbauwerk ist eine Einfeld-Stahl-Stab-Bogenbrücke mit abgehängter Fahrbahn. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 83,70 m. Der Überbau besteht aus einer orthotropen Fahrbahnplatte aus Stahl. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1975 (weitere Informationen können dem Bauwerksbuch entnommen werden).

Der Dortmund-Ems- Kanal kreuzt die Fahrbahn im Bestand unter einem Winkel von ca. 49,80 gon =44,8 °. Er wird auf der Nordseite von einem asphaltierten Radweg und auf der Südseite von einem Wirtschaftsweg gesäumt.

Bei Station 2.032 befindet sich südöstlich des Bauwerks LIN3 das Bauwerk LIN4. An dieser Stelle wird der Rabergweg unterführt. Im weiteren Verlauf der B70 folgt nördlich des Dortmund-Ems-Kanals die Abfahrt Lingen-Biene. Im Bereich der Abfahrt bei Station 0.00 im Abs. 180 (Station 3.029 Abs. 170) wird die Meppener Straße mit dem Bauwerk Lin2 unterführt.

Der Ersatzneubau ist östlich des heutigen Bauwerkes zu errichten. Die Baustrecke erstreckt sich von Station 2.092 bis Station 2.990 im Abs. 170. Die Längsneigung auf dem Bauwerk beträgt 0,7 %.
Die Achse der neuen Linienführung der B70 verlässt den Bestandsdamm mit einer Scheitelklothoide (im Stich R=880m). Der Dortmund-Ems-Kanal wird mit einer 210m langen Gerade gequert. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 895m. In beiden Fahrtrichtungen sind hinter dem Bauwerk Wartungsbuchten vorgesehen.

Das Ersatzbauwerk soll als Stabbogenbrücke in stahlverbundweise hergestellt werden. Für die Errichtung von diesem ist ein Vormontageplatz erforderlich, welcher auf der östlichen Seite des bestehenden Straßendammes geplant ist. Die Abmessungen richten sich nach den Anforderungen des Brückenent-wurfes.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Planung ist auf Grundlage des Entwurfs weiter zu entwickeln. Die Vorgaben des Planfeststellungs-beschlusses vom 24.03.2025 sind dabei zu berücksichtigen. Maßgebend für die Erstellung der Aus-führungsplanung sind die Unterlagen aus der Leistungsphase 3, sowie die planfestgestellten Unterlagen aus der Leistungsphase 4.
Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine Bundeswasserstraße und liegt in der Verantwortung der Wasser-straßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes.
Im Bereich der vorhandenen Strecke sind Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung vorhanden.
Einzelheiten zu den Leitungen der Versorgungsträger können dem Erläuterungsbericht und dem La-geplan entnommen werden. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch den Neubau der B70 be-troffen sind, sind in der Ausführungsplanung und bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen sind vom AN durchzuführen.
Die Parameter des Vormontageplatzes sind mit der Brückenabteilung des zentralen Geschäftsbereichs Hannover der NLStBV abzustimmen. Der Ansprechpartner wird dem AN nach Auftragsvergabe ge-nannt.
Die Kostenfortschreibung ist gem. AKVS 2014 (Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschla-gung von Straßenbaumaßnahmen) aufzustellen.

Die Anlagen 5 und 6 der AKVS sind zu erarbeiten.

Der Verkehr wird während der Bauzeit auf der vorhandenen Trasse der B 70 geführt.

Hinweise zu Verkehrsführungsplänen in der LPH 5 Ausführungsplanung
Die LPH 5 Ausführungsplanung wird optional nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses vergeben. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind für die bauzeitliche Verkehrsführung bzw. für die Absi-cherung der Baustelle abgestimmte Pläne zu erstellen (s. besondere Leistungen zu LPH 5).
Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist folgendes zu beachten:
- Es sind geeignete Verkehrskonzepte zu erarbeiten, die auch eine geeignete Umleitung/Verkehrsführung für den Radfahrerverkehr enthält. Dafür ist eine Ortsbesichtigung des AN der Umleitungs-trecken erforderlich (Nachweis durch Fotodokumentation).
- Es sind Verkehrsführungs-/ Verkehrszeichenpläne, Pläne für die Absicherung der Baustelle und Umleitungspläne nach RSA 21 unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2), Anforderungen an Arbeitsplätze und Ver-kehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr- Straßenbaustellen zu erstellen.
- Die Verkehrsführungspläne sind anordnungsreif zu erstellen.
- Es ist davon auszugehen, dass das Projekt jeweils in mehreren Bauphasen durchgeführt wird, so dass die Verkehrsführungspläne jeweils für die einzelnen Bauphasen und Gewerke erstellt werden müssen.
- Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Bauphasen Detailansichten der aufzustellenden Verkehrssicherung erforderlich sind.
- Für den Fall, dass auf der B70 eine halbseitige Sperrung erforderlich wird, ist in den Verkehrsführungsplänen zu berücksichtigen, dass an der Bundesstraße im Abstand von 800 m ein zusätzli-ches Baustellenschild aufzustellen ist und bei Verwendung von Lichtsignalanlagen diese mit einem Ausleger zu versehen sind.
- Für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses werden die Mengen der Bestandteile der Verkehrssicherung benötigt. Daher ist eine Massenermittlung mit den Angaben zu z. B. Anzahl und Art der Lichtsignalanlagen, lfm. Gelbmarkierung, Anzahl Umleitungstafeln usw. für den Ausschreibenden aufzustellen.
- Vorab ist dem Sachgebietsleiter Sachgebiet Verkehr des Geschäftsbereiches Lingen ein Konzept zur Zustimmung vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Bauabschnitte und Umleitungsstrecken für die o. g. Baumaßnahmen geeignet sind. Halbseitige Sperrung sind nur unter Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) durchführbar. Die jeweiligen Baustrecken sind in Absprache mit dem GB Lingen geeignete Abschnitte zu unterteilen.
- Die Pläne sind mit der zuständigen Verkehrsbehörde, ggf. Vertretern der Gemeinde, Sachgebietsleiter Verkehr des GB Lingen und Vertretern der Polizei abzustimmen. Eine Video-Konferenz (per Skype für Business oder Zoom) ist vom AN zu organisieren. Falls notwendig sind Varianten zu untersuchen.
- Ggf. sind die erstellten Pläne nach den Abstimmungsgesprächen mit Verkehrsbehörden (nach An-gaben der Verkehrsbehörden) zu überarbeiten, sodass bei der späteren Beantragung der Verkehrs-behördlichen Anordnung durch die Baufirma keine Missverständnisse auftreten.
- Es sind entsprechende Planskizzen, Beschilderungspläne zu erstellen.

Fahrzeugrückhaltesysteme
Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, öffentliche Aufträge nach Fachgebieten oder Gewerken aufgeteilt und getrennt zu vergeben. Daher sind für den Neubau der Fahrzeugrückhaltesysteme eine ge-sonderte Baubeschreibung und ein gesondertes Leistungsverzeichnis zu erstellen.
Die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Fahrzeugrückhaltesysteme sind mit Herrn Irmer vom Geschäftsbereich Lingen abzustimmen.

Markierung und Beschilderung
Bestandteil der Ausführungsplanung ist die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne. Die Ausschreibung der Fahrbahnmarkierung erfolgt im Zuge einer Jahresausschreibung des Ge-schäftsbereiches Lingen. Die Aufstellung der Beschilderung von Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen und die Herstellung/Lieferung von erforderlichen Fundamenten für die Beschilde-rung sind in der Leistungsbeschreibung Straßenbau zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
43.321,83
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
49808
Lingen (Ems)
Deutschland
DE949

Das Bauwerk befindet sich bei Station 2.697 im Abschnitt 170 der B70 nördlich von Lingen im Landkreis Emsland. Die nächstgelegene Stadt ist Lingen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen

- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2017 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leistungsphase. Ist z.B. bei einem Projekt die Leistungsphase 5 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphasen 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden) wurden.
- Insgesamt werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 für den Bieter und 2 für die Projektverantwortlichen Verkehrsanlage).
- Es werden nur Referenzprojekte mit anrechenbaren Kosten = 0,5 Mio. EUR gewertet

Kriterien
Anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen größer-gleich 1,0 Mio. EUR
Anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen größer-gleich 1,5 Mio. EUR
Abgeschlossene Leistungsphase 5
Abgeschlossene Leistungsphase 6
LPH 5 und LPH 6 OP VA im Zusammenhang mit einem Ersatzbauwerk

Für jedes erfüllte Kriterium erhält der Bieter einen Punkt angerechnet

Es werden nur die 4 Referenzprojekte gewertet, die vom Bieter in dem Vordruck "Zusammenfassung Referenzen" angegeben werden. Weitere Referenzprojekte werden nicht gewertet.

Berechnung der Punkte:
Jede Referenz wird separat bewertet.
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt für den Bieter 10 Punkte (2 Referenzen á 5 Punkte) und für die Projektverantwortlichen LPH 5 bzw. LPH 6 OP Verkehrsanlagen jeweils 5 Punkte. Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektverantwortlichen LPH 5 bzw. LPH 6 OP Verkehrsanlage werden addiert.
Nach der Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/20 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber den Wertungskriterien Preis und Qualität zu erzeugen. Im Ergebnis erhält man eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 5 für das Wertungskriterium B Referenzen - Verkehrsanlage. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Referenzpakete erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
45,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

eberhardt - die ingenieure GmbH
DE359377563
Mittleres Unternehmen
Bahnhofstraße 1
49545
Tecklenburg
Deutschland
DEA37
edi-vergabe@die-ing.de
+49 5482 9899-100
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

28.07.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

43.321,83
EUR

Angaben zum Angebot

Angebot vom 18.06.2025
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung