Das Brückenbauwerk über die Leine im Zuge der B1 bei Burgstemmen ist in einem schlechten Zustand und muss schnellstmöglich erneuert werden. (Bauzustandsnote 2,5) Es schließt direkt ein historisches Gewölbebauwerk an. Bei einer Widerlager Verschiebung, ist voraussichtlich auch das Gewölbebauwerk betroffen und muss überplant werden. Westlich schließt 60m weiter die Leineflutbrücke an. Hier wurde 2019/2020 der Überbau neu errichtet, die Unterbauten wurden nicht ausgetauscht und haben ihre Nutzungsdauer bereits überschritten. Das Ausfallrisiko ist erhöht.Daran anschließend befindet sich ein weiteres Gewölbebauwerk.Die Brückenkette muss ersetzt werden. Aus diesem Anlass muss eine Verkehrsanlagenplanung der Bundestraße erstellt werden. Im Zuge des Neubaus müssen die beidseitig anschließenden Verkehrsflächen der B1 angepasst werden. Im Rahmen der Vorplanung der Verkehrsanlagenplanung soll ein Variantenvergleich erarbeitet werden, um mögliche Trassenvarianten und Brückenvarianten herauszufiltern. Daher ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Verkehrsanlagenplanern und der Brückenplanung besonders wichtig
Objektplanung Ingenieurbauwerke TragwerksplanungRückbauplanung- Objektplanung IngenieurbauwerkeObjektplanung VerkehrsanlagenUmweltverträglichkeitsstudieLandschaftspflegerischer BegleitplanArtenschutzbeitrag
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.? 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Die für den Bewerber (Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke) angegebenen Referenzen werden wie folgt bewertet:-Vergleichbarkeit des Planungsgegenstandes "Bauwerken über Fließgewässer 2. Ordnung" -Vergleichbarkeit der Baukosten Die für den Bewerber (Umweltplanung) angegebenen Referenzen werden wie folgt bewertet: siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.Es sollen 3 Referenzen eingereicht werden, die bereits abgeschlossen wurden. Sollten die Referenzen nicht abgeschlossen sein, werden 2 Punkte abgezogen.
Es werden 2 Referenzprojekte der letzten 4 Jahre gewertet.Mindestkriterium: Es werden nur Referenzen gewertet, die BIM Leistungen für ein Brückenbauwerk (Neubau, Ersatzneubau, Verstärkung) beinhalten.Die für den Bewerber (Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke) angegebenen Referenzen werden wie folgt bewertet:siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Liegen die Bewertungen zwischen den Grenzen, wird eine lineare Interpolation vorgenommen.
Erforderlich ist eine schriftliche Darstellung zur projektspezifischen Bearbeitung (max. 10 DIN A4-Seiten). Hierbei werden insbesondere Aussagen zu projektspezifischen Besonderheiten /besonderen Herausforderungen, zur Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und zu Arbeitsschwerpunkten erwartet. Es ist ein kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen, deren Einsatzumfang (z. B. prozentual, Person-Monate) und deren zeitliche Einordnung im Gesamtablauf nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Daten zu Vertragsbeginn, Vertragszeitraum und den Zwischenterminen aufzustellen und beizufügen. Des Weiteren ist ein Organigramm mit der Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter und deren Position im Projektteam und ihre zu erbringenden Leistungsbereiche beizufügen. Ferner ist die Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektbearbeiter z. B. für Besprechungen vor Ort im Detail darzustellen. Es werden nur volle Punktwerte nach folgender Systematik vergeben: 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt. 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt. 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 300.000 EUR
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Die Projektverantwortlichen sollen 2 Referenzen einreichen, davon eine zum Studiennachweis und eine persönliche Referenz zu einem Projekt "Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer"
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 2, höchstens 4Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:Der Bieter soll 2 Referenzen einreichen, die die Leistungsphasen 1-4 der Verkehrsanlagenplanung und die Leistungsphasen 1,2,3 und 6 der Ingenieurbauwerke nachweisen
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Master/Bachelor/Diplom Ingenieur
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.