BW5403_Baufeldfreimachung
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
Dorfstraße 17-19
30519
Hannover
Deutschland
+49 51139936-0
+49 51139936-299
eVergabe-H@nlstbv.niedersachsen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RARK

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RARK/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, beabsichtigt den Neubau des Brückenbauwerkes 5403 in Hildesheim-Drispenstedt im Zuge der Bundesstra-ßen B6 und B494. Bestandteil der Gesamtmaßnahme sind die Brückenbauwerke über die Heinrich-straße sowie über die DB-Strecke 1770 Lehrte - Hildesheim einschließlich der angrenzenden Knoten-punkte und Anschlussbereiche der B6 an die B 494 und die Bavenstedter Straße. Zur Herstellung der Baufreiheit sind Gehölzflächen zu räumen, zu roden sowie Einzelbäume zu fällen, dies erfolgt in zwei zeitlich getrennten Phasen (s.u.). Der Umfang der Maßnahmen ist dem Lageplan zu entnehmen: "U09_2_20220805_FE.pdf".
Rodung erste Phase im Sommer 2026: Entlang der Bahntrasse befinden sich auf Flächen des Auf-traggebers Einzelbäume in einem Abstand von ca. 5 m bis 15 m zur Gleisanlage mit Höhen bis zu ca. 30 m. Die Fällung dieser Bäume ist aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie zur Durchführung der Baumaßnahme gesonderte erforderlich und erfolgt separat zur eigentlichen Rodung ab 01.10.2026.
Die Ausführung der Fällarbeiten im Einflussbereich der Bahn hat ausschließlich innerhalb der von der DB AG festgelegten Sperrpausen zu erfolgen. Die Sperrpausen sind für den Zeitraum vom 02.07.2026 bis zum 13.08.2026 terminiert.
Unter Beachtung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist die Fällung der betroffenen Einzelbäume entlang der Bahnstrecke im Zeitraum vom 03.08.2026 bis zum 12.08.2026 durchzuführen.
Rodung zweite Phase im Winter 2026/2027: Die restlichen Rodungsflächen sind im gesetzlich vorge-sehenen Zeitraum vorzunehmen, beginnend ab dem 01.10.2026 und bis ein schließlich 15.02.2027 abzuschließen.
1.1 Auszuführende

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Siehe Leistungs-, Bau-, Ausführungsbeschreibung.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Für die Fällung im Sommer 2026
Beginn: Frühestens am 03.08.2026

Für die Rodung im Winter 2026/2027
Beginn Frühestens am 01.10.2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Der Bieter hat zum Nachweis:
seiner Fachkunde
seiner Leistungsfähigkeit
seiner Zuverlässigkeit
und auf Verlangen
Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen:
Anlagen A - HVA B-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen"

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
- Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B und weitere Besondere Vertragsbedingungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

-Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)-
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
-Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)-
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme (Auftragssumme einschließlich Nachträge) inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
- Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Die hier bereitgestellten Unterlagen und damit verbundene Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Im Zuge der Angebotsabgabe ist bereits jeweils für die projektleitende Person und Stellvertretung eine Niederschrift zur Verpflichtung nach §1 des Verpflichtungsgesetzes einzureichen.

Des Weiteren wird die Erläuterung des Umgangs von personenbezogen Daten in der Information Datenschutz bereitgestellt.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.06.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

09.07.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.06.2026 10:00 Uhr

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), GB Hannover, Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover

Die Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote wird gemäß § 14 VOB/A lediglich durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
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