Für die ausgeschriebene Leistung einschlägig präqualifizierte Unternehmen: Nummer, unter der Sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen sind.
Nicht präqualifizierte bzw. nicht für die ausgeschriebene Leistung präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt "HVA B-StB Eigenerklärung Eignung".
Der Bieter hat mit dem Angebot vorzulegen:
- 122 HVA B-StB Angebotsschreiben Lose NTVergG 02-24
- Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm mit den Preisen
- 103 HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/ Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Lose für jedes Los, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen)
- 106 HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird)
- 107 HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
- Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke/ Formblätter
- Erklärung der Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- HVA B-StB Eigenerklärung Eignung der Nachunternehmer
-
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- "Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß des "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Merkblatts über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS-Nachweis entsprechend der Straßenkategorie der Ausschreibung) (ZTV). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt."
- "Nachweis der Qualifikation des gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt."
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des/ der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Arbeitnehmer(innen) versichert sind (nicht älter als 6 Monate)
Sonstige Unterlagen
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen