- ca. 1.650 m H1 W 3 Fahrbahnrückhaltesysteme - ca. 3.650 m N2 W 3 Fahrbahnrückhaltesysteme
siehe "Kurze Beschreibung"
B27 Gieboldehausen - Herzberg
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs.3 Nr.4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGeschäftsbereich GoslarAm Stollen 1638640 Goslar
digital
Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. (Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. (Vgl. § 14 VOB/A EU)
Eine Nachforderung erfolgt im durch die VOB/A EU vorgesehenen Rahmen. Insbesondere auf § 16 Abs. 1 i.V.m. § 13 VOB/A EU wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Referenzbelege - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen gemäß den Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherung an Arbeitsstellen (ZTV_SA und RSA) in der Regel durch MVAS-Bescheinigungen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
ggf. Nachweis der erforderlichen Qualifikation der Projektverantwortlichen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
- Beschreibung der technischen Ausrüstung/Ausstattung des Unternehmens bzw. der technischen Ausrüstung/der Geräte, die für den Auftrag zur Verfügung steht
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags der zuständigen Krankenkasse(n)- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer nach § 48 b EStG
- Ggf. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Verlangt werden können nach § 6a EU Abs. 1 Nr. 2c) 1. UA VOB/A bzw. § 6a EU Abs. 1 Nr. 2 a und b) VOB/Aeine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils beigemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug/Handwerksrolle
- über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
- BASt-Prüfzeugnisse
- Qualifikation der geprüften Fachkraft für Schutzplanken gem. ZTV FRS
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungs-stelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland"
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate und Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme
- Bietergemeinschaften müssen nach der Auftragsvergabe die Rechtsform gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter haben