Inhalt dieser Ausschreibung ist die Bauüberwachung für sämtliche Arbeiten im Bahnbereich, gemäß Leistungsbilder nach Ril 208.1412Z30ff in den Gewerken Oberbau, Konstruktiver Ingenieur-bau (KIB), Elektrotechnik OLA, Elektrotechnik 50 Hz sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST).
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen Begleitung und Überwachung der Bauausführung, die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche, sowie bei nicht Vorliegen das Erwirken der Bevollmächtigung durch die DB InfraGO AG.
Die Überwachungstätigkeiten umfassen folgende technische Fachbereiche:
- Konstruktiver Ingenieurbau
- Oberbau
- Schweißüberwachung Oberbausysteme
- OberIeitungsanIagen (OLA)
- Elektrotechnik 50 Hz
- Bauüberwachung Kabelverlegeaufsicht
- Bauüberwachung Telekommunikation (TK) und Elektroenergieanlagen (EEA), siehe Hinweis
- Leit- und Sicherungstechnik inkl. Bauzeitlicher Kabeltrasse (LST), siehe Hinweis
Die Tätigkeit enthält folgende Teilleistungen:
- Überwachung der Ausführung von Leistungen der o.g. technischer Fachbereiche
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Dokumentation des Bauablaufs
- Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen
- Rechnungsprüfung
Die Überwachungstätigkeiten umfassen folgende Leistungsbilder gem. RiI 208.1212Z49:
- Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung für Ing.-Bauwerke / Verkehrsanlagen / tech-nische Streckenausrüstungen
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
- Betra-Antragstellung für den beauftragten Umfang
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA
Der konkrete inhaltliche Umfang ist vom Bieter als Anlage entsprechend detailliert nachzuweisen.
Hinweis:
Die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie Anlagen der Telekommunikation sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Die bestehenden Kabel werden bauzeitlich gesichert (gem. Bau-beschreibung abgedeckt mit Stahlplatten und mit Kies-Sandgemisch überschüttet). Die sachgemäße, bauzeitliche Absicherung und deren Rückbau müssen überwacht werden.
Mit einzurechnen sind Leistungen gemäß folgenden Randbedingungen / Annahmen:
- Mitwirkung bei Besprechungen im Durchschnitt 1 x pro Monat und zu den Sperrpausen verdichtet
- Begleitung der Arbeiten gemäß den Erfordernissen der VVBAu / VVBau-STE und des Sperrpausenkonzeptes
- Die Leistung des Betra-Antragstellers beinhaltet die Beantragung von maximal 10 Betren für die gemäß Sperrpausenkonzept bekannten Sperrpausen inklusive der dafür erforderlichen Abstimmungen mit den Betra-bearbeitenden Stellen der DB Netz AG.
- Die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen des Bau-AN gehört nicht zum Leistungsumfang.
Hierfür und für alle weiteren Bauleistungen, die nicht explizit zu dem hier benannten Leistungsum-fang gehören, stellt der AG eine gesonderte Bauüberwachung.