B 73 - Ersatzneubau von drei Brücken in Stade über die L124, eine Gleisanlage und eine Anschlussbahn
Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen:- Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI Teil 3, Abschnitt 4)- Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3)- Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1)- Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke- Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung- Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke- Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung- Lärmschutzwand in der Objektplanung Ingenieurbauwerke- Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke
näheres siehe Leistungsbeschreibung
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Ange-botes abgeschlossen wurden.- Für den konstruktiven Teil werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung).- Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Er-satzneubau) beinhalten.- Es ist mindestens eine Straßenbrücke für den Projektverantwortlichen Konstruktiver Ingenieurbau und den Bewerber abzugeben (Mindeststandard).
Berechnung der Punkte:Jede Referenz wird separat bewertet.Jede Referenz kann maximal = 12 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für Bewerber als auch für die Projektleitung jeweils 36 Punkte (3 Referenzen á 12 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert.Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/72 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wertungskri-terium 1 Preis zu erzeugen.
--> die Wertungsmatrix ist unter 03.1_Anl. 2.2._Bewertungsmatrix zu finden
- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Ange-botes abgeschlossen wurden.- Hier werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 für den Bewerber und 2 für die Projektlei-tung).- Es werden nur Projekte gewertet, die nach Tab. 13.2 Objektliste Verkehrsanlagen nach HOAI zu den An-lagen des Straßenverkehrs zählen (Mindeststandard).
Berechnung der Punkte:Jede Referenz wird separat bewertet.Jede Referenz kann maximal = 8 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für Be-werber als auch für die Projektleitung jeweils 16 Punkte (2 Referenzen á 8 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert.Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/32 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wertungskri-terium 1 Preis zu erzeugen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnah-mefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 150.000EUR
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen
- Projektleitung: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindes-tens acht Jahre Berufserfahrung- Projektingenieur: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindes-tens drei Jahre Berufserfahrung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Referenzen - Konstruktiver Ingenieurbau- Es ist mindestens eine Straßenbrücke für den Projektverantwortlichen Konstruktiver Ingenieurbau und den Bewerber abzugeben (Mindeststandard).- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Für den konstruktiven Teil werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung).- Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten
Referenzen - Objektplanung Verkehrsanlagen- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Hier werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 für den Bewerber und 2 für die Projektleitung).- Es werden nur Projekte gewertet, die nach Tab. 13.2 Objektliste Verkehrsanlagen nach HOAI zu den Anlagen des Straßenverkehrs zählen (Mindeststandard).
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:- Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung- Nachweis über die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren, mindestens 5 Ingenieure
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sol-len.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards