Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer:
Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen,
- das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Sonstiger Nachweis (mit dem Angebot):
- Vereinbarung zur Entsorgung von Sonderabfällen mit Gefahrguteigenschaften,
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Erklärung zu § 11 NTVergG
Sonstiger Nachweis (auf gesondertes Verlangen):
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS,
- Nachweise zur Erfüllung der technischen Vorgaben für die einzusetzenden Geräte gem. den "Anforderungen an Nassreinigungsgeräte zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen (VDI 4089)"
- Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (gem. § 56 Abs. 2 KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung -EfbV §§3ff). Für evtl. Subunternehmer ist eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG zwingend erforderlich und nachzuweisen.
- Geräteliste mit Typenbezeichnung und Kennzeichen, über die Geräte/Maschinen, die bei Auftragsabruf eingesetzt werden sollen, inkl. Nachweis, dass diese, die in Merkblatt DWA-M 715 geforderte Wirksamkeit aufweisen (z.B. durch Produktdatenblatt, Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters oder Eigenerklärung),
- Nachweise der geforderten Reinigungsleistung gem. Merkblatt DWA-M 715 der Geräte mit Namen und Typenbezeichnung. Die Reinigungsleistung der eingesetzten Reinigungsfahrzeuge muss mindestens 100 m2/h betragen.
- Anforderung an Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten - Nachweis der Qualifikation des für Verkehrssicherungsarbeiten eingesetzten Personals gem. MVAS 1999,
- Erklärung der Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG,
- Urkalkulation,
- steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen,
- Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer nach § 48 b EStG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Arbeitnehmer(innen) versichert sind,
- Kalkulationsschlussblatt inkl. Angaben der Zuschläge oder alternativ vollständig ausgefülltes Formblatt EFB 221 bzw. EFB 222 (im Zweifel gilt das Kalkulationsschlussblatt),
- Verpflichtungserklärungen im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe (falls zutreffend),
- Verpflichtungserklärung Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. von anderen Unternehmen von sämtlichen Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen,
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte vergleichbarer Leistungen der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung über die in den Vergabeutnerlagen genannten Höhen.