Faunistische Leistungen:
Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.
- Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Feststellung, Linienbestimmung).
- Berücksichtigung der Ergebnisse der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP)
- Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange
- Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger)
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess
- Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst)
- Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten.
- Beim Parken auf den Wirtschaftswegen ist auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht genommen zu nehmen. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleitet bleiben.
LBP:
Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.
- Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Feststellung, Linienbestimmung).
- Berücksichtigung der Voruntersuchungen (z.B. Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung)
- Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. Deutsche Bahn AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger)
- Leistungen des Auftraggebers
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess
- Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst)
- Die aktuelle "Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011" (Hrsg.: BMVBS 2011) ist zu berücksichtigen.
- Beim Anfertigen von Unterlagen ist die "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (Hrsg.: BMVBS 2012) "RE" anzuwenden.
- Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten.
- Bei der Bearbeitung ist die TVB-Landschaft (Ausgabe 2021) zu berücksichtigen und anzuwenden
- Die Biotoptypenkartierung hat nach dem "Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen" von Olaf von Drachenfels (Stand März 2021; Hrsg.: NLWKN) zu erfolgen.
- Alle während der Kartierungen festgestellten § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope sind in den Karten gesondert darzustellen. Des Weiteren sind die FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL aufzuzeigen und in den Karten darzustellen.
- Eine Liste der besonders geschützten Pflanzenarten, bzw. der Arten gemäß FFH-RL Anhang II und IV ist zusätzlich abzugeben.
- Beim Parken auf den Wirtschaftswegen muss auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht genommen werden. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleitet bleiben.
Artenschutzbeitrag:
Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers:
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.
- Berücksichtigung vorhergehender und übergeordneter Entscheidungen (z.B. aus dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen)
- Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Beurteilung, Linienbestimmung)
- Berücksichtigung der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP)
- Berücksichtigung örtlicher, faunistischer und floristischer Erhebungen
- Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange
- Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG, Wasserschifffahrtsverwaltung oder Versorgungsträger)
- Leistungen des Auftraggebers
- Die aktuelle "Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011" (Hrsg.: BMVBS 2011) ist zu berücksichtigen.
- Beim Anfertigen von Unterlagen ist die "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (Hrsg.: BMVBS 2012) "RE" anzuwenden.
- Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten.
- Abstimmen mit der Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP)
- Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst)