Für das Vorhaben Ersatzneubau 380-kV-Leitung von Dollern nach Ovenstädt, welches in Niedersachsen befindlich ist, soll ein Projektmanager gemäß § 43g EnWG eingesetzt werden. Das Vorhaben ist in der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) unter der dortigen Nummer 57 aufgeführt.näheres siehe Leistungsbeschreibung
Rechtsberatung zum Planfeststellungsverfahren Dollern-Ovenstädt im Rahmen eines Projektmanagements nach § 43g EnWG
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma
Erfahrung Berufsträger mit Planfeststellungsverfahren im EnWG: 20 % Erfahrung Berufsträger mit Planfeststellungsverfahren für Planfeststellungsbehörde: 20 % Benennung der Eigenschaften des Bieters, die eine qualitativ hochwertige Leistung erwarten lassen: Darstellung der Erfahrungen als Projektmanager oder anderer rechtsanwaltlicher Tätigkeiten durch Nennung aller abgeschlossenen und laufenden Mandate sowohl auf Vorhabenträgerseite, als auch auf Seiten einer Planfeststellungsbehörde der letzten fünf Jahre. Hierbei wird sowohl die Erfahrung in Tätigkeiten für eine Planfeststellungsbehörde bepunktet, als auch die Erfahrung in Tätigkeiten im einschlägigen Fachgesetz des Energiewirtschaftsgesetzes.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des AuftragsDer Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 1 Mio. Euro
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Zwingend Rechtsanwaltszulassung der Berufsträger in Deutschland.Zwingend Nachweis einer Spezialisierung der einzusetzenden Berufsträger im Planungs- und Umweltrecht
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:Die Kanzlei muss zwingend juristische Beratungsleistungen in mindestens 3 Netzausbauverfahren nach §§ 43ff. EnWG oder §§ 18ff. NABEG in den letzten 5 Jahren erbracht haben, idealerweise auch als Projektmanager, wobei die Beratungsleistung in mindestens einem Verfahren nicht länger als 1 Jahr abgeschlossen sein darf.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards