Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben mit Erklärung Russlandbezug
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen
Unterlagen, die u.a. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Benennung der Nachunternehmer bzw. Verleihunternehmen
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung - Nachunternehmer
- Formblatt "Nachweis der Entsorgung gefährliche bzw. nicht gefährlicher Abfall/Verwertungsmaßnahme"
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation der Bieter incl. Aufschlüsselung von allen Kalkulationsbausteinen und Beifügung des
jeweiligen Kalkulationsschlußblattes
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Präqualifizierungsbestätigung (gem. Angebotsschreiben Punkt Nr. 6)
- Eignungsnachweis gemäß ZTV M zu den Abschnitten 10 und 11 der ZTV (u. a. Qualifikationszertifikat,
Zertifikat "Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen", Fahrzeug- und Geräteliste von allen Markierungs-
Maschinen) / Qualifikationszertifikate gem. ZTV-M 2023 (Anhang 8)
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Produktdatenblätter und BAST-Prüfzeugnisse für Markierungsstoffe
Für nicht präqualifizierte Bieter und jeden nicht präqualifizierten Nachunternehmer:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen
Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen
Krankenkasse(n)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung