Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben mit Erklärung Russlandbezug
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen
- Bieterangabenverzeichnis
Unterlagen, die u.a. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Benennung der Nachunternehmer bzw. Verleihunternehmen
- Erklärung der Unterauftrag-/Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVerG
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung - Nachunternehmer
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation der Bieter incl. Aufschlüsselung von allen Kalkulationsbausteinen und Beifügung des
jeweiligen Kalkulationsschlußblattes
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Präqualifizierungsbestätigung (gem. Angebotsschreiben Punkt Nr. 6)
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
Insbesondere für nicht präqualifizierte Bieter und Nachunternehmer
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen
Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen
Krankenkasse(n)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung