2025-49_Ersatzneubau_Talbrücke_Oesede_Lph._6_ Straßenbau_RRB_bes._Leistungen_Verke...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.07.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
03-0264500000-09
Mercatorstraße 11
49080
Osnabrück
Deutschland
DE944
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57.
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57_
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen-bau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück (NLSTBV, Gb Osnabrück) beabsichtigt an der Bun-desstraße B 51, die bestehende Talbrücke Oesede km 7,979 über DB / WI. Düte (BW 5898; 3714507) in Georgsmarienhütte durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 1965 und überspannt im Ortsteil Oesede u.a. die Oeseder Straße (Gemeindestraße), die Bahnstrecke "Haller Willem" sowie das Gewässer Düte.

Die Bundesstraße 51 verläuft von Münster im Süden nach Osnabrück im Norden und nimmt den über-regionalen Verkehr auf und verteilt diesen auf das untergeordnete Straßennetz. Der Abschnitt 130 (Osnabrücker Straße) liegt in Georgsmarienhütte (Ortsteil Oesede), unmittelbar nach der Anschluss-stelle NK3714009 (B 51; L 95). Im betrachteten Streckenabschnitt (Abschnitt 130) liegt die Verkehrs-stärke (DTV 2021) bei 20.700 Kfz/24h und der DTVSV bei 900 SV/24h. Damit liegt der Schwerver-kehrsanteil bei rund 4,3% und stieg damit gegenüber dem Jahr 2015 (DTV 2015 - 19.900 Kfz/24h; DTVSV 2015 - 800 SV/24h) um rd. 12,5%. Der Gesamtverkehr nahm um rund 4% zu.

Der betrachtete Abschnitt der Bundesstraße 51 befindet sich bedingt durch die Talbrücke Oesede in Dammlage. Die Fahrbahn wird auf den neuen Querschnitt der Brücke angepasst. Durch den breiteren Querschnitt der Fahrbahn sind die Böschungsbereiche anzupassen und auf den Bestand zurückzu-führen. Die Lage der Fahrbahn orientiert sich an der vorhandenen Trasse.

Baulast- und Vorhabensträger ist die Bundesrepublik Deutschland

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschreibung der Verkehrsanlage
Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde die Talbrücke Oesede nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass sie wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Die Talbrücke besitzt altersbedingt nur noch eine eingeschränkte Tragfähigkeit und wird den zeitgemäßen Anforderungen an Brückenbauwerke nicht mehr gerecht. Weiterhin besitzen die sich bei der abschnittsweisen Herstellung eines Spannbetonbauwerks ergebenen Fugen keine ausreichende Dauerhaftigkeit. Aufgrund dessen sind bereits mehrere verkehrliche Maßnahmen getroffen worden. Im Zuge der Planungen wurde festgestellt, dass eine Weiternutzung der Unterbauten unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll möglich ist. Daher ist der vollständige Ersatzneubau dieser Talbrücke vorgesehen.

Aufgrund der sehr wichtigen Verkehrsverbindung für den Kfz-Verkehr, erfolgt der Ersatzneubau weitestgehend unter laufendem Verkehr, bauzeitliche Sperrungen werden auf ein Minimum reduziert.
Um den Verkehr über weite Zeitbereiche der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten, wird die geplante 6-feldrige Brücke mit zwei Überbauten nacheinander hergestellt. Vor der Nutzung des ersten Überbaus in endgültiger Lage wird dieser bereits in Seitenlage mit zweispuriger Verkehrsführung genutzt. Dadurch ist ein Zwischenausbau der B 51 mit Führung über die Behelfsbrücke bzw. dem ersten Überbau erforderlich.

Zwischenausbau:
Für die Nutzung des ersten Überbaus als Behelfsfahrbahn, verschwenkt die Fahrbahn der Bundesstraße 51 mit einer Verziehungslänge von rund 135 m auf die westliche Seite des vorhandenen Brü-ckenbauwerks. Der Querschnitt sieht eine 7,75 m breite Fahrbahn vor. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden angrenzenden Flächen, kann für die Behelfsfahrbahn keine Böschung berücksich-tigt werden. Die Höhenabfangung erfolgt mittels Stützwand. So wird auf einen Eingriff in den
Oeseder Bach verzichtet.
Bedingt durch die Lage der Brückenpfeiler der Behelfsbrücke, ist die dort befindliche Oeseder Straße temporär im Querschnitt einzuengen. Eine Zweirichtungsfahrbahn lässt sich nicht aufrechterhalten. Die Fahrbahn wird zu einer Fahrspur zusammengeführt und mittels (Baustellen-) Lichtsignalanlage wird der Verkehr geregelt.

Endausbau:
Von der Anschlussstelle (B 51, L 95) im Süden aus kommend, verläuft die Bundesstraße mit einem Radius von R = 1.550 m in nördlicher Richtung. Unmittelbar vor dem Brückenbauwerk verläuft die Trasse gradlinig weiter und schließt mit einem Radius R = 90.000 m wieder an den vorhandenen Ausbau an. Die Streckenlänge der Maßnahme beträgt rund 550 m, wobei das Brückenbauwerk eine Ge-samtstützweite von rd. 185 m aufweist.
Das vorhandene einteilige Brückenbauwerk weist eine Querschnittsbreite von rund 17,50 m auf und wird im Zuge des Neubaus zweiteilig mit einem neuen Querschnitt RQ 21B hergestellt. Der Querschnitt der Fahrbahn wird entsprechend verbreitert. Die Verziehungslänge beträgt rund 150 m.
Die Fahrbahn weist am Beginn der Baustrecke eine Einseitneigung auf und wechselt vor dem Brü-ckenbauwerk auf ein Dachprofil, welches sich bis zum Bauende durchzieht.

Für die Herstellung des Brückenbauwerkes sind mehrere Baustellenzufahrten einzurichten und zu unterhalten. Die Zuwegungen erfolgen von der Oeseder Straße aus. Die Zufahrten wurden mittels dy-namischen Schleppkurvennachweisen nachgewiesen. Als Bemessungsfahrzeug wurde der LKW / Sattelzug gewählt. Eine Befahrung ist gegeben. Im Bereich des geplanten RRB befindet sich eine vor-handene Querungshilfe, welche im Zuge der Nutzung der Baustellenzufahrt zurückzubauen und im Anschluss wieder neu herzustellen ist.
Für das Busunternehmen, mit Anbindung an die Oeseder Straße, wird eine neue dauerhafte Zufahrt weiter südlich hergestellt.

Die Entwässerung des Brückenbauwerks erfolgt über Abläufe, welche das anstehende Oberflächenwasser über Längs- und Fallleitungen sammeln und weiter zum geplanten Regenrückhaltebecken (Trockenbecken) transportieren. Das anstehende Oberflächenwasser wird von da aus in die Düte eingeleitet. Eine Vorklärung erfolgt durch einen Übergabeschacht mit Sandfang und Tauchwand sowie eine Sedimentationsanlage. Die Fahrbahn der B 51 entwässert über die Böschung (Dammlage) in die vorhandenen Straßenseitengräben. Der südwestliche Straßenseitengraben ist zeitgleich als Gewäs-ser Oeseder Bach (Nr. 3622) geführt. Ein Eingriff in den Bach erfolgt nicht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
49124
Osnabrück
Deutschland
DE94E

Osnabrück, OT Oesede
Bundesstraße 51

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6R4CX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung der Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV)
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise).

Mindeststandard: Studiennachweis eines abgeschlossenen Studiums (B.A.) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur, Wirtschaftsingenieurwesen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

Der Bieter muss mindestens drei Bauingenieur:innen /Wirtschaftsingenieur:innen/ Archi-tekt:innen beschäftigen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 2, höchstens 4 Referenzen).

Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens die zweimalige Erstellung der Leistungsphase 6 in vergleichbaren Projekten im Straßen- bzw. Brückenbau.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung