Beginn der Ausführung:
spätestens am 15.10.2025
Vollendung der Ausführung:
spätestens am 15.04.2029
Laufzeit der Rahmenvereinbarung:
4 Winterperioden (15.10. - 15.04.) von Winter 2025/2026 bis Winter 2028/2029 mit der Option einer Verlängerung jeweils um 1 Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich der Verlängerung widerspricht. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Eingang des Widerspruchs bei dem jeweils anderen Vertragspartner maßgebend. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre.
Der Vertrag endet mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit nach Nr. 2.3 Sätze 1-3.
Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen beträgt das 1,5 fache des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen (aus der Massenzusammenstellung/ Wertungsmatrix). Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt.
Einzelfristen für:
OZ 00.00.0001 Vorhaltekosten (Vorführung des Fahrzeuges inkl. Winterdienstgeräte vor jeder Saison) bis spätestens 15. Oktober