Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen)
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird)
Unternehmensbezogene Unterlagen:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Erklärung des Bieters zu § 4 NTVergG
- Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
- Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG
Leistungsbezogene Unterlagen:
- Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen
Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung für alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Erklärung der Nachunternehmer zu § 4 NTVergG
- ausgefülltes Formblatt "Entsorgungsnachweis für nicht gefährliche Abfälle"
- ausgefülltes Formblatt "Entsorgungsnachweis für gefährliche Abfälle"
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen):
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen Krankenkasse(n)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Sonstige Unterlagen:
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation des Bieters
- Zur Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis gem. Art. 5 k der Verordnung (EU) 2022/576 zum vorliegen von Ausnahmetatbeständen
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"
- Für die Entsorgung nicht gefährlichen Abfalls (17 05 04): Bei Verwertung außerhalb einer Anlage: eine gültige behördliche Bestätigung der Zulässigkeit dieser Maßnahme oder bei Entsorgung in einer Anlage: Kopie einer gültigen Genehmigung, aus der hervorgeht, dass die Anlage die betreffenden Abfälle entsorgen darf oder bei Entsorgungsfachbetrieben: gültiges Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Zertifizierung sich auf die Behandlung der betreffenden nicht gefährlichen Abfälle am vorgesehenen Standort erstreckt.
- Für die Entsorgung gefährlichen Abfalls (17 05 03*): Bei Entsorgung in einer Anlage: Kopie einer gültigen Genehmigung, aus der hervorgeht, dass die Anlage die betreffenden Abfälle entsorgen darf oder bei Entsorgungsfachbetrieben: gültiges Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Zertifizierung sich auf die Behandlung der betreffenden gefährlichen Abfälle am vorgesehenen Standort erstreckt.