Verlegung der Bundesstraße 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis südöstlich Celle (B214) - OU Celle Mittelteil - von Bau-km 23+340 bis Bau-km 28+645. Hier 3. Bauabschnitt.
Neubau Celle 15, Allerbrücke mit einer Länge von 453m, Beton- u. Stahlbau
Nordöstlich Celle (B191) bis südöstlich Celle (B214)
Der geprüfte Angebotspreis ist für die Rangfolge allein entscheidend.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpossitionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sindHVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren) - HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung für alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen Krankenkasse(n) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung - "Nachweis der Qualifikation des gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt." - "Nachweis der Qualifikation des gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt." - Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland. - Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden) - Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise - Urkalkulation / Urkalkulation von Nachunternehmern - Zur Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Nachweis gem. Art. 5 k der Verordnung (EU) 2022/576 zum Vorliegen von Ausnahmetatbeständen. *************************************************************************************************************************Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.- Großer Schweißnachweis nach DIN EN 1090. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.*************************************************************************************************************************Der Nachweis "MVAS" ist - wenn gefordert - auch bzw. nur für Nach- bzw. andere Unternehmer vorzulegen, wenn die Verkehrssicherung auch bzw. nur durch diese(n) ausgeführt werden soll.*************************************************************************************************************************Alle Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.