Es sind Baumfällungen und Totholzentfernung aus Baumkronen im Bereich des Straßenseitenraumes als Rahmenvertragsleistung auf Abruf durch die jeweils zuständige Straßenmeisterei ausführen, zusätzlich sind die zugehörigen Verkehrssicherungsleistungen gemäß RSA 21, mit gültigem MVAS- Nachweis durchzuführen. Der Nachweis der gültigen Qualifikation zum Baumpfleger oder European Tree Worker des für Baumschnittarbeiten eingesetzten Personals ist zu erbringen.
Angaben zu Menge (St.), Örtlichkeit und Zeitpunkt sind nicht möglich, da es sich um nicht planbare zukünftige Leistungen handelt.
Nach Erteilung des Zuschlages läuft der Rahmenvertrag nach Datum bis zum 31.12.2028. Entsprechend dieser Laufzeit besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2029, sofern der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen aus der Mengenzusammenstellung / Wertungsmatrix des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen nicht um das 1,5-fache überschritten wird. Bei Überschreitung des angebotenen Gesamtpreises um das 1,5-fache endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Vertragsendes nach Datum (31.12.2028). Wird der Vertrag von keiner Seite bis spätestens drei Monate vor Vertragsende (Maßgebend ist das Datum31.12.2028) gekündigt, verlängert sich dieser, bei Einhaltung der genannten Rahmenbedingungen hinsichtlich Schätzmenge und Gesamtpreis, optional zu den gleichen Konditionen um ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat grundsätzlich in Schriftform zu erfolgen. Für die Kündigung bedarf es keiner weiteren Begründung. Die maximal mögliche Laufzeit nach Verlängerung endet nach Datum somit spätestens am 31.12.2029. Zum Ende der maximal möglichen Vertragslaufzeit nach Verlängerung bedarf es keiner Kündigung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ImÜbrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))
NLStBV Hannover, Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover
Gemäß § 55 VgV erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers - Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand derZuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht fürPreisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder dieWertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt.
Erklärung über den Mindestjahresumsatz in Höhe von 500.000,00 EUR und den Mindestjahresumsatz in Höhe von 200.000,00 EUR in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung der Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBI. NR 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354). Hierzu sind Eigen- undVerpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.