§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Mindeststandard: 3 Prüfberichte, sowie weitere unten genannte Nachweise
Vorlage eines Nachweises eines gültigen VFIB-Zertifikates von den Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen und dem Hauptverantwortlicher Prüfingenieur + Stellvertretung
Nachweis der laufenden Fort- und Weiterbildung im konstruktiven Ingenieurbau der letzten 3 Jahre von den Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen und dem Hauptverantwortlicher Prüfingenieur + Stellvertretung
Vorlage von mind. 3 Prüfberichten der Prüfung von Bauwerken unterschiedlicher Bauwerksart (max. 3 Jahre alt) einschl. Eingabe in SIB-Bauwerke von den Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen und dem Hauptverantwortlicher Prüfingenieur + Stellvertretung
Nachweise der Qualifikation gem. "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" von den Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen und dem Leistungsverantwortlichen + Stellvertretung
Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als Bauwerksprüfer für öffentliche Auftraggeber von den Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen und dem Hauptverantwortlicher Prüfingenieur + Stellvertretung