Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen im Rahmen der Maßnahme "B215 ENB Weserbrücke Stolzenau" im Bereich Straßenbau.
Art und Umfang der LeistungHauptpositionen, Hauptmassen:
200,00 m Schutzeinrichtung am äußeren Fahrbahnrand herstellen; Stahl*min. H2*max. W2*A100,00 m Schutzeinrichtung am äußeren Fahrbahnrand herstellen; Stahl*min. H1*max. W2*A350,00 m Schutzeinrichtung am äußeren Fahrbahnrand herstellen; Stahl*N2*max. W2*A
sowie Übergangskonstruktion (ÜK) oder Übergangselement (ÜE), Anschlusskonstruktion an Altsystem im Bestand, Anfangs-/Endkonstruktion (AEK), Dilatationsstoß herstellen,Passstück herstellen.
Wichtiger Hinweis: Die Aufträge Erd- und Straßenbau, Verkehrssicherung, Fahrbahnmarkierung und Beschilderungen werden separat vergeben.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierterZuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGeschäftsbereich NienburgBismarckstraße 3931582 Nienburg
Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Nachforderung von Unterlagen erfolgtentsprechend der Vorgaben des § 16a VOB/A EU
Nachweis der Eignung durch:- Angabe zur Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal- Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
Sonstige Nachweise:-entfällt-
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:- Eigenerklärung Eignung (für Unterauftragnehmer/Nachunternehmer von nicht präqualifizierten Bietern/Firmen).- Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Unterauftragnehmer/Nachunternehmer.- Vorlage Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Nachunternehmer und Verpflichtungserklärungen im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe- Urkalkulation
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Nachweis der Eignung durch:- Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung- Angaben zur Mitgliedschaft des Unternehmens zur Berufsgenossenschaft
Sonstige Eignung/Eignung der Berufsausübung
Nachweis der Eignung durch Angaben, die mit dem Angebot einzureichen sind (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung):
Angaben- über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:- Gewerbeanmeldung- Handelsregisterauszug- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Auf Grund des 5. EU-Sanktionspaketes im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 für alle Vergaben öffentlicher Auftraggeber maßgeblich. Gemäß Artikel 5k sind Auftragsvergaben an RUS Unternehmen sowie Beteiligungen solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, verboten, soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf das jeweilige Unternehmen entfallen. Der Artikel 5k sieht Ausnahmen vor. Der Auftraggeber kann im Fall dieser Ausnahmen die Erfüllung dieser Verträge genehmigen. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen geeignete Unterlagen für das Vorliegen dieser Ausnahmetatbestände vorzulegen.
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme.- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme.