Umbau einer Straßenkreuzung zu einem Kreisverkehrsplatzes in der OL Duderstadt unter weitestgehender Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehung des Knotenpunktes. Die Her-stellung beinhaltet den Ersatzneubau von 2 flachgegründeten Stahlbetonbrücken und einer Stützwand sowie den Kappenumbau einer bereits errichteten Stahlbetonbrücke auf Spundwandgründungen entsprechend ZTV-ING. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbezie-hungen sind mehrere Bauphasen und eine bauzeitl. Radführung einschl. Behelfsbrücke aus Containerplattform mit Holzgeländer und -Beplankung auf Spundwandgründungen vorge-sehen. Für die Behelfsbrücke ist einen geprüfte Ausführungsplanung vorhanden. Die Er-satzneubauten beider Brücken einschl. Stützwand sind innerhalb von ausgesteiften / rück-verankerten Spundwandkästen mit rückverankerter Unterwasserbetonsohle bei beengten Platzverhältnissen vorgesehen. Für die Ingenieurbauwerke sind technische Bearbeitung von Ausführungsunterlagen zzgl. Übergabe von geprüften Baubehelfsplanungen zu erbrin-gen. Für die Ingenieurbauwerke sind Nebenangebote zugelassen.
In diesem Zusammenhang sind Planungsleistungen zu erbringen: Ausführungsunterlagen für die Ingenieurbauwerke
Ortslage Duderstadt
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs.3 Nr.4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGeschäftsbereich GoslarAm Stollen 1638640 Goslar
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Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Eine Nachforderung erfolgt im durch die VOB/A EU vorgesehenen Rahmen. Insbesondere auf § 16 Abs. 1 i.V.m. § 13 VOB/A EU wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
- ggf. Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- dass nachweislich keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen- Ggf. auch Angabe von Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung- ggf. auch Angaben zum Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;- Studien- bzw. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden;- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; sämtliche Nachweise sind ggf. auch für den Unterauftragnehmer vorzulegen- Bauablaufplan-bei Nebenangeboten, Erläuterungen, Bauwerksskizzen mit Entwurfscharakter, statische Berechnun-gen, Bauablaufplan
Referenzbelege - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen; diese werden bei diesem Auftrag berücksichtigt.
Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen gemäß den Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherung an Arbeitsstellen (ZTV_SA und RSA) in der Regel durch MVAS-Bescheinigungen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Nachweis der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für. Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
ggf. Nachweis der erforderlichen Qualifikation der Projektverantwortlichen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
- Mindestumsatz i.H.v. 2,4 Mio. EUR einschließlich Nachweis;
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags der zuständigen Krankenkasse(n)- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer nach § 48 b EStG
- Ggf. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. Die Methoden und Kriterien für die Berücksichtigung weiterer Informationen müssen in den Vergabeunterlagen spezifiziert werden; sie müssen transparent, objektiv und nichtdiskriminierend sein.
Verlangt werden können nach § 6a EU Abs. 1 Nr. 2c) 1. UA VOB/A bzw. § 6a EU Abs. 1 Nr. 2 a und b) VOB/Aeine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils beigemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug/Handwerksrolle
- über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Geforderte Sicherheiten:- Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme.- Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme
- Bietergemeinschaften müssen nach der Auftragsvergabe die Rechtsform gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter haben