5.1 Begehungen
Die 5.1 Begehung umfasst die Feststellung von visuell erkennbaren Auffälligkeiten und Schäden in leicht zugänglichen Bauwerksbereichen. Hierbei ist auf Vollständigkeit der Konstruktion gemäß der Bestandsunterlagen (wenn vorhanden), offensichtliche Verformungen, Durchfeuchtungen, funktionsgerechte Entwässerung, Korrosion, Risse, Abplatzungen und dergleichen zu achten
Diese Hilfsmittel sind in die Stundesätze mit einzukalkulieren.
5.2 handnahe Untersuchung
Die 5.2 handnahe Untersuchung soll zusätzlich dem Erkennen von Auffälligkeiten und Schäden auch in schwer zugänglichen Bereichen (z.B.: abgehängten Decken/Unterdecken bis 3m Raumhöhe) dienen oder den Verdacht einer Gefährdung aus der 5.1 Begehung klären. Hier wird insbesondere auch im Detail (Bauteilabmessungen, Material / Baustoffe, Auflager-/ Verbindungspunkten, Fugen, Hohlräume etc.) untersucht.