Tapeten sind zu entfernen und zu erneuern, Überholungsbeschichtungen sind vorzunehmen und Bauteile sind zu beschichten.
ca. 48. KW 2026 - 52. KW 2027
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.