Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum März 2027 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 137 Werktagen nach vorstehend benannter Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Ausführungsfrist v. 137 WT umfasst 2 techn. bedingte Unterbrechungen v. je 6 Wo. (nach Fugeninstandsetz. u. zw. Hydrophobierung u. Wirksamkeitsprüf.).Diese sind bei d. Kalkulation zu berücksicht.
Ausgenommen von den o.g. 2 Unterbrechungen sind die LV-Pos. 01.05.0010 und 01.05.0020. Deren Ausführung erfolgt nach Rückbau des Fassadengerüsts, voraussichtlich im 4. Quartal 2027. Die gesonderte Ausführungsfrist beträgt 12 Werktage ab schriftlichem Abruf durch den AG mit mindestens 12 Werktagen Vorlauf.