| VO: | VSVgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr gehrte Damen und Herren.
Beantwortung der Bewerberfragen Nr. 1 - 6
in dem Teilnahmewettbewerb des VSVgV-Verfahrens
"Neubau / Erweiterung Munitionslager Aurich" (26S018001)
Frage 1:
In Ihren Referenzanforderungen fordern Sie, dass alle "...auf einer militärischen Liegenschaft" erbracht worden sein müssen. Dies schränkt aus unserer Sicht das Bieterfeld unzulässig weit ein. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, welchen fachlichen Unterschied es macht, beispielsweise die Tragwerksplanung auf einer militärischen Liegenschaft oder einer anderen Liegenschaft zu erbringen.
Antwort 1:
Bei dem gegenständlichen Projekt Neubau / Erweiterung Munitionslager Aurich handelt es sich um ein komplexes und großvolumiges Bauprojekt auf einer militärisch genutzten Liegenschaft inkl. gefährlichem Betriebsteil. Das komplette Projekt ist während des laufenden militärischen Betriebs und unter Beachtung der hiermit verbundenen besonderen organisatorischen, betrieblichen, sicherheitsbezogenen und technischen Rahmenbedingungen zu erbringen. Die Leistungserbringung erfordert insbesondere Erfahrung mit den besonderen Zugangs-, Sicherheits- und Abstimmungsprozessen auf militärischen Liegenschaften, mit den dort bestehenden Betriebsabläufen sowie mit der Koordinierung der Planung unter Einbindung der zuständigen Stellen der Bundeswehr, insbesondere dem Nutzer, dem BAIUD und dem BMVg. Darüber hinaus sind bundeswehrspezifische technische und infrastrukturelle Anforderungen bereits ab Beginn der Leistungserbringung in die Planung einzubeziehen.
Diese Besonderheiten wirken sich unmittelbar auf die Organisation und Durchführung der Planungsleistungen, die Abstimmung der Planungsbeteiligten, die Terminplanung sowie die Umsetzbarkeit der Planung im laufenden Betrieb aus. Die geforderte Erfahrung beschränkt sich daher nicht auf die jeweils isoliert betrachtete fachtechnische Planungsdisziplin, sondern umfasst auch deren Einbindung in die besonderen Rahmenbedingungen einer militärischen Liegenschaft.
Die Referenzanforderung steht somit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand und dient dem Nachweis, dass die Bewerber über die für eine ordnungsgemäße und termingerechte Leistungserbringung erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen. An der Anforderung, dass die geforderten Referenzleistungen auf einer militärischen Liegenschaft erbracht worden sein müssen, wird daher festgehalten.
Frage 2:
Ist die Mehrfachbewerbung als Nachunternehmer für die Leistung Tragwerksplanung in mehreren Generalplaner-Teams zulässig?
Antwort 2:
Grundsätzlich erfolgt seitens der Vergabestelle keine vergaberechtliche Beratung. Ohne Gewähr verweisen wir auf die Rechtsprechung der VK Bund, Beschluss vom 10.11.2023 - VK 1-63/23, wonach eine Beteiligung eines Nachunternehmers an mehreren Bewerbungen kein Ausschlussgrund darstellt.
Frage 3:
Ist es richtig, dass erst im Auftragsfall 3 Personen mit der Sicherheitsüberprüfung SÜ2 zur Verfügung stehen müssen? Oder muss die SÜ2 bereits bei der Bewerbung nachgewiesen werden und stellt ein zwingendes Ausschlusskriterium dar?
Antwort 3:
Die Mindestanforderung zur Beschäftigungszahl des Unternehmens wird wie folgt konkretisiert: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass aktuell bzw. spätestens bei Vertragsschluss mindestens 3 sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter gem. der erweiterten Sicherheitsüberprüfung ("SÜ2") im Unternehmen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen oder per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Eigenerklärung ist dem Teilnahmeantrag als separate PDF-Datei beizufügen. Weitere Nachweise hierzu sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht erforderlich.
Frage 4:
Wir beziehen uns auf die Wertungsmatrix für die Referenzen im Bereich Objektplanung Gebäude. Projekte, deren Baukosten min. 2,5 Mio. EUR netto betragen, erhalten 1 Punkt, 2 Punkte erhält man bei Baukosten von 5,0 Mio. EUR netto.
Können hierbei die Baukosten nach aktuellem Baupreisindex indexiert werden, um deren Relation und Vergleichbarkeit sicherzustellen? Denn Projekte, die vor der Coronakrise und dem Ukrainekrieg fertiggestellt worden sind, haben deutlichgeringere Baukosten als Maßnahmen, die danach fertiggestellt worden sind.
Antwort 4:
Eine Indexierung der Baukosten von Referenzprojekten auf einen aktuellen Baupreisstand ist nicht vorgesehen. Maßgeblich sind die für das jeweilige Referenzprojekt tatsächlich angefallenen Baukosten (in EUR, netto). Hierdurch wird eine einheitliche, transparente und für sämtliche Bewerber gleichermaßen nachvollziehbare Bewertung sichergestellt. Eine nachträgliche Indexierung würde demgegenüber zusätzliche Festlegungen, insbesondere hinsichtlich des maßgeblichen Indexes, des Bezugszeitpunkts und der betroffenen Kostengruppen, erfordern und könnte zu unterschiedlichen, nicht unmittelbar vergleichbaren Berechnungsergebnissen führen.
Die festgelegten Wertungsstufen stehen zudem in einem angemessenen Verhältnis zu Gegenstand, Umfang und Komplexität der ausgeschriebenen Planungsleistungen. Das gegenständliche Gesamtbauvorhaben weist derzeit geschätzte Baukosten von insgesamt knapp 700 Mio. EUR brutto in den Kostengruppen 200 bis 700 für alle Teilprojekte auf (siehe auch Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Ziffer 1b)). Vor diesem Hintergrund sind die für die Referenzwertung angesetzten Baukosten von mindestens 2,5 Mio. EUR netto für einen Punkt beziehungsweise mindestens 5,0 Mio. EUR netto für zwei Punkte als moderat anzusehen. Sie dienen dem sachgerechten Nachweis, dass die Bewerber bereits Erfahrungen mit Objektplanungsleistungen bei Bauvorhaben einer hinreichenden Größenordnung und den damit typischerweise verbundenen organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen gesammelt haben.
Die Vergabestelle hält daher an den in der Wertungsmatrix festgelegten Baukostenschwellen und an deren nominaler, nicht indexierter Betrachtung fest.
Frage 5:
In der "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" heißt es zum Thema Referenzen, dass Projekte bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen sein müssen, um gewertet zu werden. Ist damit gemeint, dass das Gebäude 1. fertiggestellt / bezugsfertig ist (aber noch nicht an den Nutzer übergeben worden ist)? 2. an den Nutzer übergeben sein muss? 3. Oder ist damit der Abschluss der LPH 8 gemeint? Mit Übergabe des Gebäudes sind die Leistungen aus der LPH 8 meist noch nicht gänzlich erbracht (Prüfung Schlussrechnungen der ausführenden Unternehmen, Restarbeiten, Dokumentation). Zielt darauf die Abfrage im Teilnahmeantrag ab, ob alle beauftragten Leistungen abgeschlossen sind? Denn z. B. mit Übergabe des Gebäudes ist die LPH 8 im Regelfall noch nicht abgeschlossen, sodass die Frage zu verneinen wäre, aber das Kriterium (Projekt abgeschlossen) erfüllt wäre.
Verstehen wir es folglich richtig, dass alle Unternehmensreferenzen "abgeschlossen" sein müssen, um gewertet zu werden, nicht abgeschlossene Maßnahmen nicht gewertet werden? Und dass auch Mindestreferenzen "abgeschlossen" sein müssen, da man andernfalls das Mindestkriterium nicht erfüllt und somit der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird?
Antwort 5:
Gewertet werden ausschließlich Unternehmensreferenzen seit 2018, d. h. die gem. Wertungsmatrix bzw. gem. den Mindestanforderungen nachzuweisenden Leistungsphasen, inkl. der Leistungsphase 8, müssen zwischen dem 01.01.2018 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein. Der Projektstart kann bereits vor 2018 erfolgt sein.
Frage 6:
In der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb sind im Punkt 1b (Beschreibung des Projektes) 23 Teilprojekte genannt und beschrieben.
In den Teilprojekten 4 und 5 ist die jeweilige Planung der Gebäude nicht erwähnt. Ist dies bewusst so erfolgt oder handelt es sich um ein Versäumnis?
Antwort 6:
Die Planung der Gebäude soll in den Teilprojekten 4 und 5 ebenfalls erfolgen.
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