Unterhaltsreinigung -- Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg- Finanzamt Leer - Finanzamt Wilhelmshaven- NIhK Wilhelmshaven- Sozialgericht OldenburgGlasreinigung - Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg- Finanzamt Leer - Finanzamt Wilhelmshaven- Institut für Vogelforschung - NIhK Wilhelmshaven- Sozialgericht Oldenburg
Unterhaltsreinigung - Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg: 5.842m²- Finanzamt Leer: 4.411m²- Finanzamt Wilhelmshaven: 5.825m²- NIhK Wilhelmshaven: 1.524m²- Sozialgericht Oldenburg: 2.125m²Glasreinigung - Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg: 858m²- Finanzamt Leer: 893m²- Finanzamt Wilhelmshaven: 1.404m²- Institut für Vogelforschung: 689m²- NIhK Wilhelmshaven: 453m²- Sozialgericht Oldenburg: 464m²
Verlängerung maximal 7 Jahre
Los 1:Finanzamt für Fahndung und Strafsachen OldenburgAlter Postweg 1326133 OldenburgFaFuStGebäude 2Alter Postweg 1326133 OldenburgFaFuStGebäude 2aAlter Postweg 1326133 Oldenburg
Los 2:Finanzamt für Fahndung und Strafsachen OldenburgAlter Postweg 1326133 OldenburgFaFuStGebäude 2Alter Postweg 1326133 OldenburgFaFuStGebäude 2aAlter Postweg 1326133 Oldenburg
Los 3:Finanzamt Leer Gebäude A (Altbau)Edzardstr.12-16 26789 LeerFinanzamt Leer Gebäude B (Vorsteherhaus)Edzardstr.12-16 26789 LeerFinanzamt Leer Gebäude C (Neubau)Edzardstr.12-16 26789 LeerFinanzamt Leer (Anmietung für Arbeitsamt)Jahnstr. 626789 Leer (Arbeitsamt)
Los 4:Finanzamt WilhelmshavenRathausplatz 326382 WilhelmshavenFinanzamt WilhelmshavenRathausplatz 4a26382 Wilhelmshaven
Los 5:Finanzamt WilhelmshavenRathausplatz 326382 WilhelmshavenFinanzamt WilhelmshavenRathausplatz 4a26382 Wilhelmshaven
Los 6:Institut für Vogelforschung An der Vogelwarte 2126386 Wilhelmshaven
Los 7:NIhK WilhelmshavenViktoriastr. 26/2826382 WilhelmshavenAnmietungGerichtstraße 12a26382 Wilhelmshaven
Los 8:NIhK WilhelmshavenViktoriastr. 26/2826382 WilhelmshavenAnmietungGerichtstraße 12a26382 Wilhelmshaven
Los 9:Sozialgericht OldenburgSchloßwall 1626122 Oldenburg
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Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.