Heizöllieferung für Liegenschaften des Landes Niedersachsen und Dritter in Niedersachsen; jährlich rd. 1.889.300 Liter
Liegenschaften des Landes Niedersachsen und Dritter in Niedersachsen aufgeteilt auf 4 Lose.
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
vergabe.Niedersachsen
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Anforderungen an elektronische Mittel Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet. Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.
Siehe Adresse des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt, gemäß der Angaben im Formblatt 631 EU.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidationerfolgt über eine Eigenerklärung.
Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
Eintragung in das Berufsregister.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen .Der Mindestumsatz muss das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes je Los auf das geboten wird betragen.
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt, welcher mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet ist. Nach Zuschlagserteilung auf eine Bietergemeinschaft ist eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu bilden.
Siehe Vergabeunterlagen
In diesem Los ist die Abnahmestelle die Region Lüneburger Heide. ca. 18 Bedarfsstellen. Jahresverbrauch rd. 202.000 Liter.
In diesem Los ist die Abnahmestelle Region Hannover. Abnahmestellen ca. 30 Bedarfsstellen. Jahresverbrauch rd. 1.082.300 Liter.
In diesem Los ist die Abnahmestelle Region Südniedersachsen. ca. 23 Bedarfsstellen. Jahresverbrauch rd. 421.000 Liter.
In diesem Los ist die Abnahmestelle Region Nord-/West-Niedersachsen. ca. 18 Bedarfsstellen. Jahresverbrauch rd. 184.000 Liter.