Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN
Finanzamt Göttingen / Landgericht, Amtsgericht & Arbeitsgericht Göttingen
Los 1: Finanzamt Göttingen Glasreinigung ca. 2.360,00 m² Los 2: Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht Göttingen Glasreinigung ca. 4.070 m²
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Beginn der Dienstleistung 01.09.2025 und frühestmögliches Ende der Dienstleistung 31.08.2026.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre!
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden).
2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten.
3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten.
4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert.
5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' liegt den Vergabeunterlagen in Offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei.Anforderungen an elektronische Mittel:Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet.Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist.Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.Hinweis zum Datenschutz:Personenbezogenen Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/kontakt_anreise/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html zu finden.
Anschrift: s. I.1
keine gem. §55 ModRV
Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
1) Eigenerklärung - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes2) Eigenerklärung - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt3) Eigenerklärung - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung4) Eigenerklärung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind2) Eigenerklärung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation3) Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird
1) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten2) Referenz- Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. a) Bezeichnung der Dienstleistung b) Auftraggeber c) Anschrift d) Ansprechpartner e) Telefon f) Ausführungszeitraum (Monat/Jahr) g) Auftragswert (netto) der beschriebenen Leistungen
s. Beschaffungsunterlagen