25B20210 - Baubegleitende Kampfmittelräumung für E-MobilitätBaubegleitende Kampfmittelsondierung und -räumung für die Herstellung von Kabelgräben und Fundamenten im Rahmen der Erstellung von Ladeeinrichtungen für E-Mobilität. Die Herstellung der Kabelgräben erfolgt in bis zu zehn Einzelabschnitten.Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum Ende Oktober 2025 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 39. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.