Bei der Bauleistung handelt es sich um die Installation und Inbetriebnahme des Trinkwassersystems, inkl. der sanitären Einrichtungen sowie der Hygienespülungen. Die Bruttogrundfläche eines Gebäudes beträgt ca. 1.300 m² mit einem Bruttorauminhalt von ca. 13.000 m³. Die Arbeiten sind gebäudeweise durchzuführen.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Beabsichtigt ist die Errichtung von 3 Bürogebäuden, die Massen stellen sich wie folgt für jeweils 1 Gebäude zusammen:
- Rohr niro AD 15 - 42mm: 286 m, zzgl. Bögen, Muffen, T-Stücke, Reduzierungen- Brandschutzdurchführungen niro Rohr: 13 Stück- Absperrarmaturen DN 25 - DN 32: 6 Stück- SML-Rohr DN 40 - 125: 105m- Brandschutzdurchführungen SML-Rohr und PP-Rohr DN 50 - 110: 70 Stück- PP-Rohr DN 40-110: 23 m- WC-Anlagen, einschl. Vorwandsysteme UP: 12 Stück- Urinal-Anlagen, einschl. Vorwandsysteme UP und elektr. Spülung: 8 Stück- WT-Anlagen, einschl. Vorwandsysteme UP und Selbstschlussarmatur: 12 Stück- barr. WC-Anlagen, einschl. Vorwandsysteme UP: 1 Stück- barr. WT-Anlagen, einschl. Vorwandsysteme UP: 1 Stück- elektr. Warmwasserbereiter, 10 Liter: 3 Stück- Übertisch Kochendwassergerät: 3 Stück- Kernbohrungen 60-180 mm: 24 Stück
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.