Für den Umbau einer Energiezentrale sind Arbeiten im Abbruch und Rohbau erforderlich. Dies beinhaltet klassische Tätigkeiten des Rohbaus wie z.B. Abbruch Wände und Bodenplatte, neue Wände aus Kalksandstein und Beton, Vergrößern von bestehenden Öffnungen, Kernbohrungen und Stemmarbeiten sowie darüber hinaus kleinere Leistungen im Bereich Dachabdichtung und den Einbau von Stahltüren.
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zur 41. KW 2025 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 49 KW 2025, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.