Bei der Bauleistung handelt es sich um die Dämmung von Rohrleitungen der Gewerke Heizung, Sanitär sowie RLT. Die Bruttogrundfläche eines Gebäudes beträgt ca. 1.300 m² mit einem Bruttorauminhalt von ca. 13.000 m³.Die Arbeiten sind gebäudeweise durchzuführen.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Beabsichtigt ist die Errichtung von 3 Bürogebäuden, die Massen stellen sich wie folgt für jeweils 1 Gebäude zusammen:
- Dämmung Sanitärrohrleitungen, Mineralwolle, DN 12 - 32: 305 m, Bögen DN 12 - 32: 585 Stück, T-Stück DN 12 - 32: 30 Stück, Übergangsstücke DN 12 - 32: 210 Stück- Dämmung Heizungsrohrleitungen, Mineralwolle, DN 15 - 65: 954 m, Bögen DN 15 - 65: 340 Stück, T-Stück DN 15 - 50: 320 Stück, Übergangsstücke DN 15 - 65: 140 Stück- Dämmung Luftkanal, Mineralwolle, Kantenlänge bis 500 mm: 145 m²- Dämmung Luftkanal, Mineralwolle, Kantenlänge bis 500 - 1000 mm: 105 m²- Dämmung Luftkanal, Mineralwolle, DN100 - 200: 365 m, Bögen DN 100 - 200: 145 Stück, T-Stück DN 100 - 200: 81 Stück, Übergangsstücke DN 100 - 200: 110 Stück- Dämmung Luftkanal, Weichschaum: 45 m²- Dämmung Klima-Kaltwasserleitung, DN 15 - 50: 270 m, Bögen DN 15 - 50: 80 Stück, T-Stück DN 15 - 50: 320 Stück, Übergangsstücke DN 15 - 50: 140 Stück
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.