Das Staatliche Baumanagement Hannover beabsichtigt folgende Anlagengruppen zur Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH (5) 6-9) für den Ausbau des Landeskriminalamtes Niedersachsen, Am Waterlooplatz 11 in 30169 Hannover, zu vergeben:
- Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen)
- Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
Auftragsgegenstand ist ein umfangreiches Gesamtpaket von Bauleitungstätigkeiten und Planungsleistungen. Das LKA Niedersachsen ist derzeit an diversen Standorten in Hannover untergebracht und soll langfristig am Standort Am Waterlooplatz zentriert werden. Hierzu sollen in einem ersten Schritt folgende Teilprojekte umgesetzt werden:
1. Ertüchtigung Bauteil C (Unterteilung in Bauabschnitte 1-5)
2. Neubau Bauteil G (Kriminaltechnologisches Institut (KTI))
3. Infrastruktur Gesamtliegenschaft
Bisher wurden alle Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung durch einen Generalplaner erbracht. Das Vertragsverhältnis befindet sich in Auflösung. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses ist zum Jahresende 2024 vorgesehen. Bis dahin werden folgende Leistungen durch den Generalplaner, nach heutigem Kenntnisstand, erbracht:
1. Bauteil C - Anlagengruppen 4 und 5
- LPH 1-4 vollständig
- LPH 5 in Teilen
- LPH 6 vollständig
- LPH 7 in Teilen
- LPH 8 Bauabschnitt 1 vollständig
2. Bauteil G (KTI) - Anlagengruppen 4 und 5
- LPH 1-4 vollständig
- LPH 5 in Teilen
- LPH 6 vollständig
3. Infrastruktur Gesamtliegenschaft - Anlagengruppen 4 und 5
- LPH 1-4 vollständig
- LPH 5 in Teilen
- LPH 6 vollständig
Auftragsgegenstand sind folgende Leistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung:
1. Bauteil C - Anlagengruppen 4 und 5:
- LPH 5: Grundleistungen Buchstabe e. ab dem 2. Bauabschnitt (BA) (siehe Anlage zu §6 - Spezifische Leistungspflichten), Leistungen unter Buchstaben f. ab dem 3. BA, Besondere Leistungen gemäß Anlage zu §6
Im Falle von weiteren erforderlichen Planungsleistungen/-änderungen ggf. Beauftragung weiterer Leistungspunkte der LPH 5
- LPH 7: Grundleistungen Buchstabe b. (siehe Anlage zu §6 - Spezifische Leistungspflichten)
- LPH 8 ab Bauabschnitt 2
- LPH 9 ab Bauabschnitt 1
2. Bauteil G (KTI) - Anlagengruppen 4 und 5:
- LPH 5: Grundleistungen Buchstabe e. und f. (siehe Anlage zu §6 - Spezifische Leistungspflichten)
- Im Falle von weiteren erforderlichen Planungsleistungen/-änderungen ggf. Beauftragung weiterer Leistungspunkte der LPH 5
- LPH 7
- LPH 8
- LPH 9
3. Infrastruktur Gesamtliegenschaft - Anlagengruppen 4 und 5:
Ein Großteil des Teilprojekts Infrastruktur (insbes. Außenanlagen) wird durch ein anderes, fortbestehendes Planungsteam geplant.
Die Teilleistung übergeordnete Baustelleneinrichtung-Elt wird Gegenstand dieses Vertrages. Die Kosten der Baustelleneinrichtung-Elt sind folgendermaßen aufgeteilt: 70% Bauteil G und 30% Infrastruktur. Folgende Leistungen sollen beauftragt werden:
- LPH 7: Besondere Leistung: Prüfen von Nachträgen der übergeordneten Baustelleneinrichtung für das Teilprojekt Infrastruktur
- LPH 8: Besondere Leistung: Rechnungsprüfung der übergeordneten Baustelleneinrichtung für das Teilprojekt Infrastruktur
Die Anlagengruppen 4 und 5 der Teilmaßnahme Infrastruktur werden im Rahmen des Bauteil G bearbeitet und sind dort in den anrechenbaren Kosten berücksichtigt.
Weitere Informationen sind den Anlagen zur Ausschreibung, insbesondere der Schnittstellenliste, zu entnehmen.
Die Maßnahmen werden durch ein Projektsteuerungsbüro begleitet.
Es können weiter Anlagen / Unterlagen angefordert werden. Hierfür ist die Erklärung zur vertraulichen Behandlung von Unterlagen unter "Sonstiges" unterschrieben über den Kommunikationskanal der Vergabeplattform einzureichen. Nähere Angaben sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.