1. Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
2. Angaben darüber, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
zu 1. Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme,
Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmen einschl. eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Denkmal) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer ARGE-Partner, Nachunternehmer), ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
zu 2. Eigenerklärung mit mindestens folgenden Angaben: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.