IGM24E580042: Sicherheitsdienstleistung Hochschule für Bildende Künste Braunschwei...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.11.2024
03.12.2024 08:59 Ortszeit
03.12.2024 09:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Staatliches Baumanagement Region Nord-West
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
vergabe@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Staatliches Baumanagement Region Nord-West
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
vergabe@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79710000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sicherheitsdienstleistung Hochschule für Bildende Künste Braunschweig

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Empfangs-, Kontroll-, Revier- und Interventionsdienst
Sicherheitsdienst ca. 2.759 h/a

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2025
31.03.2026

Verlängerung maximal 7 Jahre

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Johannes-Selenka-Platz 1
38118
Braunschweig
Deutschland
DE911

Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK BS)
An den drei Standorten:
Johannes-Selenka-Platz 1
Blumenstraße 36, Gebäude 40
Kreuzstraße 67c, Wohnateliers Kreuzhöfe
38118 Braunschweig

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis
Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme: 46 Punkte
Angebote mit dem 1,3-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber: 0 Punkte
Dazwischen: Interpolation
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

Maximale Punktzahl 46 Punkte entsprechen 46%

Gewichtung
46,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Tarif

Tarif
Angebot mit der höchsten Wertungssumme: 15 Punkte
Angebote mit Mindestlohn: 0 Punkte
Dazwischen: Interpolation
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

Maximale Punktzahl 15 Punkte entsprechen 15%

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Implementierungskonzept

Implementierungskonzept
5 Unterkriterien, ausführlich benannt im GM 227-4:
- Leistungsumfang
- Informationsweitergabe
- Anforderungen Sicherheitsmitarbeiter
- Szenario Feiern
- Gefahrensituationen

Jeder Unterpunkt des Zuschlagskriteriums Implementierungskonzept wird nach den drei genannten Merkmalen bewertet. Der Bieter hat:
- das Unterkriterium entsprechend der Fragestellung ausgeführt.
- den Bezug zur auszuschreibenden Liegenschaft hergestellt.
- das vorgegebene Format eingehalten, bereits vorgegebene Formate, wie Schriftart und Zeilenabstände, sind nicht zu ändern.

Je Unterkriterium werden folgende Punkte vergeben:
- voll erfüllt: es wurden alle Merkmale erfüllt = 3 Punkte
- teils erfüllt : es wurden nur zwei von drei Merkmalen erfüllt = 1 Punkt
- nicht erfüllt: es wurde nur eins von drei oder keins der Merkmale erfüllt = 0 Punkte
- nicht berücksichtigt/nicht eingereicht/Punkt wurde nicht behandelt: 0 Punkte

Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

Maximale Punktzahl 15 Punkte entsprechen 15%

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen

Referenzen
Für die drei geeignete und vergleichbare Referenzen im GM 124 Eigenerklärung zur Eignung sind je Referenz weitere Angaben in einem GM 227-2 Kriterium Referenzen ergänzende Angaben SDL mit dem Angebot einzureichen.

Die Vergabe-/Prüfstelle fragt die Zufriedenheit mit dem Bieter bei den Referenzgebern ab. Die Referenzgeber erhalten das vollständig ausgefüllte GM 227-2 zur Rückmeldung der Zufriedenheit/Note.

Der Referenzgeber führt hierbei die Bewertung der Leistung nach den Kriterien Zusammenarbeit, Personalvertretung, Kundenkontakt, reibungsloser Ablauf und allgemeine Zufriedenheit in einer Gesamtnote in folgenden Abstufungen durch:

- hochzufrieden - 8 Punkte
- zufrieden - 5 Punkte
- teils zufrieden - 2 Punkte
- nicht zufrieden -0 Punkte
- keine Note zurückgemeldet -0 Punkte
- nicht erreichbar -0 Punkte (innerhalb zwei Wochen)

Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

Maximale Punktzahl 24 Punkte entsprechen 24%

Gewichtung
24,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RD90

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

22
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

k.A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eigenerklärungen gemäß Formblatt GM 124

1) Eigenerklärung - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2) Eigenerklärung - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
3) Eigenerklärung - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
4) Eigenerklärung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsätze, Eigenerklärung Insolvenz und Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Formblatt GM 124 / GM 631

1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
2) Eigenerklärung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
3) Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zahl der Beschäftigten und Referenzen gemäß Formblatt GM 124

1) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
2) Referenzen - Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
a) Bezeichnung der Dienstleistung
b) Auftraggeber
c) Anschrift
d) Ansprechpartner
e) Telefon
f) Ausführungszeitraum (Monat/Jahr)
g) Auftragswert (netto) der beschriebenen Leistungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung