24S043038 - Neubau der Hallen 002, 005 und 015 (LBAK) im Marinearsenal Wilhelmshav...
VO: VSVgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.01.2025
06.02.2025
15.01.2025 14:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
fbt@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Verteidigung
---
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
fbt@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Villemomblerstraße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71200000-0
71210000-3
71221000-3
71240000-2
71300000-1
71312000-8
71321100-5
71350000-6
71500000-3
79000000-4
79410000-1
79411000-8
79421000-1
79430000-7
79998000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, in einer militärischen Bundesliegenschaft in Wilhelmshaven drei Hallenneubauten (Halle 002, 005 und 015) mit einer Nutzfläche von ca. 30.000 m² zu errichten. Eine der Werkhallen ist auf Grund der vorhandenen Grundstücksflächen in zwei Bauabschnitten zu errichten. Mit den Neubaumaßnahmen gehen Gebäuderückbauten und zwischenzeitliche Umzüge des Nutzers einher. Bei den Neubaumaßnahmen handelt es sich um Werkstatt- und Montagehallen mit unterschiedlichsten Anforderungen und nutzungsspezifischen Räumen. Die Neubaumaßnahmen sind mitten in einer bestehenden, homogenen militärischen Liegenschaft im laufenden Betrieb zu errichten. Die bestehenden technischen Infrastrukturen und Verkehrsanlagen angrenzender Baufelder werden parallel über andere begleitende Baumaßnahmen umgesetzt, entfernt, umgelegt und/oder ertüchtigt, provisorische Anlagen zum Betrieb bestehender Gebäude werden geschaffen. Die Umsetzung der Neubaumaßnahmen hat somit eine Wechselwirkung sowohl zu den Infrastrukturmaßnahmen als auch zum Liegenschaftsbetrieb. Die Baufelder der Hochbaumaßnahmen werden mit einem zeitlichen Vorlauf in einer separaten Baumaßnahme "Neuordnung der Baufeldinfrastruktur" freigemacht. Die nutzerseitig gestellten Raumanforderungen wurden in einem Raumbuch mit Stellskizzen erfasst und bildeten die Grundlage der bereits erstellten Vorentwurfsplanungen. Die ebenfalls erstellten Entscheidungsunterlagen-Bau (ES-Bau) wurden bereits haushaltsmäßig anerkannt. Die Neubauten umfassen unterschiedlichste Raumgrößen und Raumgruppen, bestehend aus elektronischen und mechanischen Werkstätten, Montage- und Werkhallen, Büros, Schulungs- und Sozialräumen.
In den Funktionsbereichen der Werkstatt- und Montagehallen sind verschiedene Krane und Aufzugsanlagen erforderlich. Die Gebäude werden an das vorhandene Wärmeversorgungsnetz angeschlossen. Die Gebäudeautomation muss auf das Netz der Liegenschaft aufgeschaltet werden. Die elektrische Energieversorgung der Neubauten erfolgt über eigene Mittelspannungsanlagen. Für die Testläufe der zu wartenden militärischen Geräte werden Sondernetze benötigt. Sie unterscheiden sich in der Frequenz und Spannungsebene zu den üblichen Netzformen. Die speziellen bordidentischen Antennenanlagen sind in besonderem Maße in das Blitzschutzkonzept einzubeziehen. Die Datennetze unterliegen z. T. höchsten Sicherheitsanforderungen.
Die haushaltsmäßig anerkannten Kosten für den Neubau der Halle 002 (genehmigte ES-Bau), betragen 71.562.000 EUR, brutto.
Die haushaltsmäßig anerkannten Kosten für den Neubau der Halle 005 (genehmigte ES- Bau), betragen 89.070.000 EUR, brutto.
Die haushaltsmäßig anerkannten Kosten für den Neubau der Halle 015 (genehmigte ES- Bau), betragen 35.363.000 EUR, brutto.
Alle Leistungen / Ingenieurleistungen sind untereinander zu koordinieren und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten sowie Nutzer und Verwaltung abzustimmen.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine integrative und schnittstellenarme Projektabwicklung.
Das Projekt "Neubau Halle 002, 005 und 015 (LBAK)" soll mit einer partnerschaftlichen Projektabwicklungsmethode (PAM) realisiert werden. Ziel dieses Ansatzes ist es, das Vorhaben mit einer integrierten Projektabwicklung (IPA) und Lean Management Methoden (Lean) in einem Mehrparteienvertrag (MPV) als innovativem Ansatz zur wertschöpfenden Organisation, Planung und Umsetzung hinsichtlich von Terminen, Kosten und Qualitäten zu optimieren. Geplant ist hierfür der Abschluss eines MPV mit voraussichtlich 5 Partnern neben dem Bauherrn.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ab November 2024 sind fünf Vergabeverfahren geplant,
jeweils eines für die
- erweiterte Objektplanung
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung
- erweiterte Rohbauleistung
- Ausführung Technische Gebäudeausrüstung (ohne Elektro)
- Ausführung Technische Gebäudeausrüstung (Elektro)

Der geschätzte Auftragswert ergibt die Gesamtsumme der drei Hallen, dieser ist kumuliert für die beiden Planungspartner und für die drei Ausführungspartner.

Umfang der Auftragsvergabe

8.101.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.11.2025
14.04.2031

00
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E

Militärische Liegenschaft in WHV (DE945)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzepte

siehe Vergabeunterlagen

Fester Wert (insgesamt)
150,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung Projektpersonal

siehe Vergabeunterlagen

Fester Wert (insgesamt)
180,00

Zuschlagskriterium

Qualität
IPA Kompetenzen

siehe Vergabeunterlagen

Fester Wert (insgesamt)
150,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Verrechnungssätze

siehe Vergabeunterlagen

Fester Wert (insgesamt)
120,00
Vergabe von Unteraufträgen

Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen

Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben

Informationen die im Angebot anzugeben sind

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

siehe Vergabeunterlagen

Zusätzliche Angaben

siehe Vergabeunterlagen

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

siehe Vergabeunterlagen

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Kommunikationskanal: vergabe.Niedersachsen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RD7T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Unternehmen, die ihre Eigenerklärung und Nachweise bereits auf dem Portal SBN.IngA hinterlegt haben können im Teilnahmeantrag (Mantelbogen) ihre ID-Nummer angeben. Die im Teilnahmeantrag (Mantelbogen) geforderten maßnahmenbezogenen Mindestanforderungen (z.B. Personal, Mindestumsatz und Höhe der Berufshaftpflichtversicherung) sind zu prüfen. Die Referenzen sind gesondert einzureichen.

Des Weiteren können Unternehmen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Hinweis zum Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.

Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform Niedersachsen. Eine mündliche bzw. telefonische Kommunikation findet nicht statt. Es erfolgt kein Versand der Angebotsunterlagen per Post oder E-Mail. Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Antworten werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform bereitgestellt. Ein Versand der Fragen und Antworten per E- Mail erfolgt nicht.

Anforderungen an elektronische Mittel:
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet. Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

---

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

32
Wochen

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung von Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen erfolgt nach § 22 Abs. 6 VSVgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestreferenzen

Siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz

Siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erfahrung Plaungsprozess

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anzahl der Fachkräfte

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Eignungskriterium

Sonstiges
Lean und BIM

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Eignungskriterium

Sonstiges
Erfahrung koop. Vertragsabwicklungsmodellen

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
40,00

Finanzierung

Siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung