IGM24E580022: LBZH Osnabrück - Unterhaltsreinigung
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.11.2024
20.11.2024 09:00 Ortszeit
20.11.2024 09:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Staatliches Baumanagement Region Nord-West
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
vergabe@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Staatliches Baumanagement Region Nord-West
T:+49 54037302-500
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
vergabe@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90911200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Unterhaltsreinigung Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Osnabrück

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Unterhaltsreinigung LBZH Osnabrück
- Fläche: 9945,84m²

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2025
28.02.2026

Verlängerung maximal 7 Jahre

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
August-Hölscher-Str. 89
49080
Osnabrück
Deutschland
DE944

1) Schule
August-Hölscher-Str. 89, 49080 Osnabrück

2) Internat
August-Hölscher-Str. 89, 49080 Osnabrück

3) Kindergarten
Im Gelände, 49080 Osnabrück

4) Beratungszentrum
Im Gelände, 49080 Osnabrück

5) Johanneshof
August-Hölscher-Str. 89, 49080 Osnabrück

6) @Haus
Pappelgraben 114, 49080 Osnabrück

7) Pappelgraben 126
49080 Osnabrück

8) Pappelgraben 130
49080 Osnabrück

9) WG Johanneshof
Im Gelände, 49080 Osnabrück

10) Sport-/ Schwimmbereich Im Gelände
49080 Osnabrück

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Wirtschaftlichkeit

Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen:
1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden)
2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten.
3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten.
4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert.
5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot.

Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde.

Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird.

vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RD6R

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

100
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

k.A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eigenerklärungen gemäß Formblatt GM 124

1) Eigenerklärung - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2) Eigenerklärung - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
3) Eigenerklärung - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
4) Eigenerklärung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsätze, Eigenerklärung Insolvenz und Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Formblatt GM 124 / GM 631

1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
2) Eigenerklärung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
3) Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zahl der Beschäftigten und Referenzen gemäß Formblatt GM 124

1) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
2) Referenzen - Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind:
a) Bezeichnung der Dienstleistung
b) Auftraggeber
c) Anschrift
d) Ansprechpartner
e) Telefon
f) Ausführungszeitraum (Monat/Jahr)
g) Auftragswert (netto) der beschriebenen Leistungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung