Rück- und Rohbauarbeiten
Teil-Abbruch- und erweiterte Rohbauarbeiten für 5 Gebäude, Gesamtensembel unter Denkmalschutz, unter Erhalt der GebäudesubstanzAbbruch eines Anbaus mit Stb-Sohle, Mauerwerkswänden, Flachdach mit Abdichtung, inkl. Gründung, Raum-Volumen ca. 160 m³Abbruch von ca. 1400 m² Steildachfläche inkl. Lattungen, ca. 60 m Gauben an 3 Gebäuden, und gesamtem Holz-Dachstuhl an 2 GebäudenAbbruch von Fenster- und Türelementen aus Holz und Kunststoff an 5 GebäudenAbbruch von ca. 300 m² Stahlbetondecke und 4 Stahlbetontreppen unter Erhalt der angrenzenden GebäudesubstanzAbbruch von ca. 1450 m² Wände aus unterschiedlichen Baustoffen inkl. BelägenAbbruch von ca. 500 m² Sohlen aus Stahlbeton und Holz inkl. BelägenNeuerstellung Anbau mit Untergeschoss, WU-Konstruktion inkl. FBV-Abdichtung, Anbau-Volumen ca. 900 m³Neuerstellung von ca. 1425 m² Stb-Sohlen und Stb-Decken zzgl. Stb-Stützen, Unter- und Überzügen, Einzelfundamenten inkl. GrundleitungenNeuerstellung von ca. 950 m² Wänden in unterschiedlichen Stärkenca. 640 m² nachträgliche Wärmedämmung im Einblasverfahren von 2-schaligem Mauerwerk in 2 GebäudenHerstellung von ca. 440 m² Dämmputz an AußenwändenHerstellung von ca. 1800 m² Putzflächen an Innen- und neuen AußenwändenHerstellung von ca. 1400 m² Heiz-Estrichflächen inkl. Dämmung
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.