Bei den Bauleistungen handelt es sich um die Ausführung von Innentüren/Stahlzargen für drei drei-geschossigen Dienstgebäuden. Die Bruttogrundfläche eines Gebäudes beträgt ca. 1.300 m² mit einem Bruttorauminhalt von ca. 13.000 m³. Die Arbeiten sind gebäudeweise durchzuführen.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Innentüren/Stahlzargen -Innentürelement Drehflügeltür einflg. B 1010 mm H 2135 mm, 32dB Klimakl.II Prüfklima b, Umfassungszarge Stahlblech D 1,5mm Maulweite/WD 125 mm Holzwerkstoff: ca. 102 Stück - Innentürelement Drehflügeltür einflg. B 1010 mm H 2135 mm, Klimakl.II Prüfklima b, Umfassungszarge Stahlblech D 1,5mm Maulweite/WD 205 mm Holzwerkstoff: ca. 9 Stück - Innentürelement Feuchtraumtür Drehflügeltür einflg. B 1010 mm H 2135 mm Umfassungszarge Stahlblech D 1,5mm Maulweite/WD 205 mm Holzwerkstoff: ca. 10 Stück - Innentürelement Drehflügeltür einflg. B 1010 mm H 2135 mm EI2 30-SaC5 Klimakl.II Prüfklima b Umfassungszarge Stahlblech D 1,5mm Maulweite/WD 205 mm Holzwerkstoff: ca. 12 Stück - Innentürelement Drehflügeltür einflg. B 1260 mm H 2135 mm EI2 30-SaC5 Klimakl.II Prüfklima b Umfassungszarge Stahlblech D 1,5mm Maulweite/WD 205 mm Holzwerkstoff: ca. 6 Stück -Innentürelement Drehflügeltür einflg. B 1010 mm H 2135 mm EI2 60-SaC5 Klimakl.II Prüfklima b Umfassungszarge Stahlblech D 1,5mm Maulweite/WD 205 mm Holzwerkstoff: ca. 6 Stück - Trennwandanlage WC- Herren - 3 Kabinen, B 2740 mm, T 1470 mm, H 2000 mm: ca. 2 Stück -Trennwandanlage WC- Herren - 2 Kabinen, B 1855 mm, T 1470 mm, H 2000 mm: ca. 1 Stück - Urinalschamwand 400 x 900 mm: ca. 5 Stück
Der Auftrag kann nicht verlängert werden.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf Preis/Gewichtung: 100 %
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.