Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Ersatz des defekten Erdkabels inkl. abklemmen und anschließen.
Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 36. KW 2025, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 40.KW 2025, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.