25E103027 - Landesbibliothek Oldenburg - Erweiterungsbau für Magazinflächen und We...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.08.2025
29.08.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
fbt@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
fbt@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
71250000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Hochbaumaßnahmen des Landes
Landesbibliothek Oldenburg Erweiterungsbau für Magazinflächen und Werkstätten
in Oldenburg
VgV - Offenes Verfahren
Vergabe von Planungsleistungen, Objektplanung für Gebäude (Teil 3, Abschnitt 1
HOAI 2021), Leistungsphase 4-8
Ergebnisse der Leistungsphase 3 (HU-Bau inklusive Kostenberechnung) liegen vor und müssen zur weiteren Bearbeitung übernommen werden.

Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

HOAI 2021), Leistungsphase 4-8
Ergebnisse der Leistungsphase 3 (HU-Bau inklusive Kostenberechnung) liegen vor und müssen zur weiteren Bearbeitung übernommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

875.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
30

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E

DE943 - Stadt Oldenburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Projektteam

siehe Vergabeunterlagen

Fester Wert (insgesamt)
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Projektanalyse

siehe Vergabeunterlagen

Fester Wert (insgesamt)
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3. Qualität

siehe Vergabeunterlagen

Fester Wert (insgesamt)
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
4. Honorar

siehe Vergabeunterlagen

Fester Wert (insgesamt)
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die beigefügten Hinweise zum Teilnahmeantrag zu Bewerbergemeinschaften / Eignungsleihe / Unteraufträge sind zu beachten.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Offenes Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Kommunikationskanal: vergabe.Niedersachsen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RBAD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Siehe Adresse des Auftraggebers

Nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen erfolgt nach § 56 Abs. 2 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Der geforderter durchschnittlicher Umsatz in Höhe von 1.000.000 Euro des Bewerbers für das ausgeschriebene Leistungsbild / den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) erfolgt über Eigenerklärung. Vor Zuschlagserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Bankerklärungen und /oder Vorlage von testierten Jahresabschlüssen oder Auszügen aus Jahresabschlüssen oder testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist in den letzten drei Geschäftsjahren vorzulegen.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des "<Architekten - Bauingenieurs Hochbau Dipl.-Ing./Bachelor/Master (TU/FH)> " oder gleichwertig gefordert.

Als Nachweis ist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf anderer Weise beizufügen bzw. der Nachweis über die Berechtigung, die nach geltendem Landesrecht entsprechende Berufsbezeichnung "<Ingenieur>" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Geforderte durchschnittliche Anzahl der technischen Fachkräfte des Bewerbers für das ausgeschriebene Leistungsbild / den Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt: 5

Anforderungen an das einzusetzende Projektteam:
1. Projektleitung: Fachrichtung "Architektur und/oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig", min. 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung im Bereich "Objektplanung Gebäude", Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten hinsichtlich der Planungsanforderung Honorarzone "3"
2. Stellvertretende/r Projektleitung: Fachrichtung "Architektur und/oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig", min. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung im Bereich "Objektplanung Gebäude", Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten hinsichtlich der Planungsanforderung Honorarzone "3"
3. Bauleitung: Fachrichtung "Architektur und/oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig", min. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleitung im Bereich "LPH 8 Objektplanung Gebäude"

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gemäß den gestellten Anforderungen einzureichen. Die Teilnahmebedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung