25E80115; FLI Mariensee / Mecklenhorst Endgültige Unterbringung d. FLI in ME/MA - Lieferung/ Installation von Kadaverkühlanlagen und Transportboxen für Kühe und Schweine
Lieferung und Installation von jeweils einer Box für Kühe und einer Box für Schweine mit Kühlsystem für die Lagerung von Kadavern, sowie Lieferung von jeweils einer Transportbox für den sicheren Transport der Kadaver zur Kühlbox (Kühe und Schweine). Kühl- und Transportbox geeignet für Lagerung und Transport von Kühen und Bullen.
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
vergabe.Niedersachsen
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
PräqualifizierungPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlagen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Anforderungen an elektronische Mittel Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet. Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.
Siehe Adresse des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß den Angaben in den Formblättern 211EU/211VS und 216.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidationerfolgt über eine Eigenerklärung.
Nachweis der Gewebeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Kammer.
1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen2. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung. Nachweis mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eineBescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)3. Angaben zu einer Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft4. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet5. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans
Siehe Vergabeunterlagen.